Neue Internet-Regeln für Beamte
Eine Novelle des Beamten-Dienstrechtsgesetzes soll die Richtlinien für private Internet-Nutzung durch Beamte sowie die zulässige Kontrolle durch den Dienstgeber vereinheitlichen.
Der entsprechende Entwurf von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ging dieser Tage in Begutachtung. Anlass seien die zunehmenden Möglichkeiten der Nutzung moderner Informationstechnologien am Arbeitsplatz, die einhergingen mit immer mehr Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, hieß es aus ihrem Ressort zur APA. Hier gelte es, Klarheit zu schaffen.
Bisher galten für jedes Ressort gesonderte Verordnungen, die private Internet-Nutzung sei "klar und restriktiv" geregelt, meint man in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Jetzt gehe es um eine Vereinheitlichung auf gesetzlicher Basis. Die Begutachtungsfrist endet am 6. Februar.
IT-Stelle kontrolliert
Mit dem neuen Gesetz sollen einerseits die Interessen der Arbeitgeber geschützt werden, andererseits sollen die Angestellten vor einer übermäßigen Kontrolle am Arbeitsplatz geschützt werden, heißt es in den Erläuterungen.
Die Kontrolle hat demnach vorerst nur durch die IT-Stelle in der Behörde zu erfolgen. Erst im Fall einer "Gefahr für die Infrastruktur" oder einer "pflichtwidrigen Nutzung" ist in einem zweiten Schritt die Offenlegung der Daten gegenüber dem Vorgesetzten vorgesehen.
Kritik an mangelnden Definitionen
Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, begrüßt das Gesetz, übt allerdings Kritik an Details. Für Formulierungen wie "Schäden", "Funktionsfähigkeit" oder "Gewährleistung" fehle eine klare Definition. "Grundsätzlich halte ich es für gut, dass die private Nutzung einmal ausdrücklich geregelt wird. Der Interpretationsspielraum sollte so gering wie möglich gehalten werden, genau das passiert hier aber nicht."
Dass das Internet und E-Mail am Arbeitsplatz "in geringem und maßvollem Ausmaß" auch privat genutzt werden, sei klar. Deshalb sei es wichtig, zu regeln, was ohnehin nicht zur Gänze verhindert werden kann.
Zegers Vorschlag: Unklare Formulierungen könnten mit der Personalvertretung abgestimmt werden. In der Privatwirtschaft hätten sich auch sogenannte Sicherheitshandbücher ("security conducts") und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat bewährt.
(APA)
