Privatsphäre am Arbeitsplatz

VERKEHRSDATEN
03.04.2007

Einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Überwachung von E-Mail und Telefonie wurde stattgegeben.

Die Überwachung durch den stellvertretenden Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Dienstag in Straßburg.

Telefon und Internet überwacht

Für diese Kontrolle gebe es keine rechtliche Grundlage, hieß es. Der 57-jährigen Beschwerdeführerin sprach das Gericht eine Entschädigung von umgerechnet 3.000 Euro zu.

Der stellvertretende Schulleiter hatte von 1995 an kontrollieren lassen, ob seine Mitarbeiterin Telefon und Internet auch für private Zwecke nutzte. Dabei unterstellte er seiner Untergebenen, ein "unangemessenes Verhältnis" mit dem Leiter einer anderen Schule zu pflegen.

Das Gericht stellte die private Nutzung von E-Mail und das Abrufen von Websites am Arbeitsplatz mit privaten Telefonanrufen gleich.

Der Arbeitgeber habe die Angestellte nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Internet-Nutzung protokolliert wurde. Die Angestellte habe, so das Gericht, davon ausgehen können, dass ihre Privatsphäre bei der Nutzung der Internet-Dienste gewahrt bleibe.

Der Fall "Copland vs. The United Kingdom" ist über das Suchinterface des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Fallnummer 62617/00 zu finden.

(dpa | futurezone)