© ORF.at, Smiley

Russe scheitert mit Markenrecht für ;-)

EMOTICONS
12.12.2008

Die Smileys sind wieder frei. Ein russischer Geschäftsmann scheiterte mit seiner Forderung, das Markenrecht für das augenzwinkernde Emoticon zu bekommen. Die russische Patentbehörde Rospatent wies seinen Antrag ab.

Laut dem Newsportal Russiatoday erklärte die russische Patentbehörde Rospatent am Freitag, dass Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, das Emoticon nicht schützen lassen könne.

Als Begründung gab Rospatent an, dass mit Smileys Produkte nicht individualisiert werden können und somit Emoticons nicht als Markenzeichen nutzbar sind. Deshalb können diese auch nicht als Marke registriert werden.

Linzenzgebühren für ein Lächeln

Die russische Zeitung "Kommersant" berichtete am Donnerstag, dass der Geschäftsmann nach Erwerb des Markenrechts die Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen wolle, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.

Russiatoday-Artikel:

Der findige Unternehmer wollte laut "Kommersant" allerdings nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden gewesen seien, hätten deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangiert, sagte Teterin.

Reaktionen >:(

"Kommersant":

Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für Verwunderung bis Wut. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internet-Firma, dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."

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(futurezone/APA/AP)