Neue EU-Regeln gegen Bilanzbetrug
Zur Vorbeugung von Bilanzskandalen will die EU-Kommission die Offenlegungspflicht für börsennotierte Unternehmen verschärfen.
Alle EU-Emittenten, deren Wertpapiere auf geregelten Märkten gehandelt werden, sollen künftig neben ausführlichen Halbjahresberichten auch zu Berichten über das erste und dritte Quartal eines Finanzjahres verpflichtet werden.
Nach derzeitiger Planung soll der Vorschlag für die so genannte Transparenzrichtlinie am 19. März vorgelegt werden. Darin ist auch eine einheitliche Regelung für die Verbreitung der vorgeschriebenen Informationen über einen Emittenten vorgesehen.
Die Kommission plädiert für das Internet als einzige Bezugsquelle.
Dem Vorschlag sind zwei Konsultationsrunden mit den Marktakteuren vorausgegangen. Die Verbesserung der periodischen Berichterstattung ist mit zwei Quartalsberichten, die "weniger anspruchsvoll" auszufallen haben als der halbjährliche Bericht, weniger streng vorgesehen als in den USA. Dieser Ansatz werde die Volatilität der Aktienmärkte nicht erhöhen, da er sich auf die Offenlegung zurückliegender Tatsachen konzentriere, heißt es in dem vwd vorliegenden Arbeitspapier der Kommission.
USA: Kompromiss bei Bilanzeid für EU-FirmenAnlegerschutz
Der bisher in der EU vorgeschriebene Halbjahresbericht soll zu einem Zwischenbericht aufgewertet werden, der sich aus einem verkürzten Abschluss im Sinne der ab 2005 einzuführenden Internationalen Rechnungslegungsstandards und einem aktualisierten Lagebericht über die Geschäftstätigkeiten zusammensetzt.
Er soll nach spätestens zwei Monaten und nicht wie bisher nach vier Monaten veröffentlicht werden.
Die vorgesehenen Angaben für das erste und dritte Quartal werden nach Auffassung der Kommission dem Anlegerschutz dienen, da die Verschuldung eines Unternehmens somit aus nächster Nähe mitverfolgt werden könne.
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt der EU-Staaten sei die Verschuldungsrate in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, heißt es. Die Angaben sollen wie bei den Halbjahresberichten den Nettoumsatz sowie Gewinne und Verluste vor oder nach Steuern beinhalten. Hinzu sollen Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit und zur voraussichtlichen Entwicklung kommen.
Diese sollen sich auf den Emittenten und seine Tochtergesellschaften beziehen und mindestens das verbleibende Geschäftsjahr umfassen. Dabei sollen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt werden. Auch der Quartalsbericht soll spätestens nach zwei Monaten vorgelegt werden. Die Jahresberichte sollen künftig spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres vorliegen. Derzeit sind die Regeln in der EU dazu unterschiedlich.
Internet als Informationsmedium
Neu einführen will die Kommission eine halbjährliche Finanzberichterstattung für Emittenten, die ausschließlich Schuldtitel ausgeben. Schließlich soll ein Anleger künftig sämtliche Informationen über einen Emittenten bei einer einzigen Bezugsquelle finden.
Gerade für Unternehmen, deren Wertpapiere in mehr als einem EU-Staat gehandelt werden, hält die Kommission das Internet für das adäquate Medium.
Allerdings müsse der Emittent diesen Weg der Informationsverbreitung durch eine "E-Mail-Benachrichtigung" ergänzen, um alle interessierten Parteien in "Echtzeit" über jede Änderung auf seiner Website zu unterrichten.
Der Vorschlag für die Transparenzrichtlinie beinhaltet nur die wesentlichen Grundsätze. Die genauen Durchführungsbestimmungen werden nach dem so genannten Lamfalussy-Verfahren von der Kommission nach der Konsultation der betreffenden Fachausschüsse festgelegt. Dem Vorschlag müssen Ministerrat und Parlament zustimmen.
