Sachsen bekämpft bwin weiter
Das Verbotsverfahren gegen den österreichischen Sportwettenanbieter bwin in Deutschland geht in die nächste Runde.
Das Land Sachsen zieht nun vor das sächsische Oberverwaltungsgericht, um eine entsprechende Verbotsverfügung durchzusetzen.
Wie das Innenministerium am Donnerstag in Dresden mitteilte, legte das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden ein.
Einstweiliger Rechtsschutz gewährt
Es hatte am 17. Oktober einem Eilantrag des in Neugersdorf ansässigen Unternehmens gegen die Verbotsverfügung stattgegeben und bwin damit einstweiligen Rechtsschutz gewährt.
Der private Sportwettenanbieter bwin durfte sein Geschäft somit vorerst weiter betreiben. Diesen Beschluss will das Land nun anfechten.
Nach Ansicht der Dresdner Richter überwiegt das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das staatliche Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Andernfalls werde die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährdet. Zudem drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen.
Weder wetten noch werben
Das Regierungspräsidium Chemnitz hatte am 10. August verfügt, dass das Unternehmen keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln und auch nicht dafür werben darf.
Dieser Vorgehensweise folgten auch Hessen und Bayern.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Entscheidung hingegen damit begründet, dass die vom Wettunternehmen ausgehende Gefahr keinesfalls so groß sei, dass das Geschäft sofort verboten werden müsse.
(APA | AFP)
