Bwin darf in Sachsen Wetten anbieten

Richterspruch
17.10.2006

Ein Dresdner Gericht erklärt die Lizenz des Sportwettenanbieters bwin aus DDR-Zeiten weiterhin für gültig. Unterdessen bereiten die deutschen Länder eine Neuregelung des Glücksspiels vor.

Bwin darf sein Geschäft im Bundesland Sachsen vorerst weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Dresden gab am Dienstag einem Eilantrag gegen die vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung statt.

Damit genießt das in Neugersdorf ansässige Tochterunternehmen des österreichischen Online-Wettanbieters einstweiligen Rechtsschutz.

Bwin wollte mit seinem Antrag verhindern, dass es vor einem gerichtlichen Widerspruchsverfahren und einer möglichen Klage zum Sofortvollzug des vom Regierungspräsidium Chemnitz im August verfügten Verbots und damit gegebenfalls auch zu angedrohten Zwangsmaßnahmen kommt. Damals löste der Lizenzentzug einen Kurssturz der bwin-Aktie aus.

Nach Ansicht der Dresdner Richter überwiegt das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das staatliche Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Andernfalls werde die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährdet. Zudem drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen.

Aktien legen zu

"Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber der APA.

Die bwin-Aktie, die am Vormittag noch unter Abgabedruck stand, legte an der Wiener Börse am Nachmittag um 11,65 Prozent auf 19,65 Euro zu.

Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland

Die Freude könnte aber nur von kurzer Dauer sein. Am kommenden Freitag wollen die deutschen Länder bei einer Konferenz im niedersächsischen Bad Pyrmont die Weichen für ein weit reichendes Verbot privater Spielevermittler stellen, berichtet das "Handelsblatt".

Gesetzesentwurf

Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, auch die Vermittlung von Glücksspielen aller Art ohne behördliche Erlaubnis zu verbieten. Im Internet dürften Glücksspiele künftig weder veranstaltet noch vermittelt werden. Auch Fernsehwerbung für Glücksspiele soll es nicht mehr geben.

Unterzeichnen wollen die Länder den Staatsvertrag, der die Rechtsgrundlage für Glücksspiel insgesamt auf eine neue Grundlage stellen soll, bis Ende des Jahres.

US-Präsident George W. Bush hat am vergangenen Freitag ein Gesetz unterzeichnet, das Online-Glücksspielen in den USA einen Riegel vorschieben soll. In Frankreich hält der Staat ebenso wie in Deutschland am Monopol fest.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im März das staatliche Monopol auf Sportwetten für verfassungswidrig erklärt hatte: Der Staat, so die Verfassungshüter, dürfe nicht private Glücksspiele wegen der Suchtgefahr verbieten und gleichzeitig aggressiv für das eigene Glücksspielangebot Werbung betreiben.

Frist bis Ende 2007

Den deutschen Ländern hatte das Gericht bis Ende 2007 Zeit gegeben, diesen Zustand abzustellen und entweder die Werbung für Sportwetten des Wettmonopolisten Oddset einzustellen oder den Sportwettenmarkt für private Konkurrenten freizugeben.

(APA)