EU-Kommission prüft Glücksspielmonopol

10.10.2006

Die EU-Kommission wird gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Glücksspielmonopol einleiten. Von der mittlerweile EU-weiten Initiative könnte der heimische Online-Anbieter bwin profitieren.

Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bestätigte einen Bericht der "Financial Times", wonach die Kommission wegen restriktiver Glücksspielgesetze ein Mahnschreiben an Österreich, Italien [erneut] und Frankreich richten wird.

Sollte sich die EU-Kommission in Folge nicht mit der Antwort der österreichischen Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg.

Neue Chance für bwin?

Der Kommissionssprecher nannte keine Details, bestätigte aber, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen die genannten Staaten am Donnerstag auf der Tagesordnung der Brüsseler Behörde stünden.

In Österreich sind Sportwetten zwar weitgehend liberalisiert, allerdings könnte gerade bwin von einer Öffnung des Glücksspielmarktes innnerhalb der EU profitieren.

Bwins Aktienkurs steigt wieder

Nach zahlreichen schlechten Nachrichten in den letzten Wochen sackte der Aktienkurs von bwin zuletzt kräftig ab. Am Dienstag hat die Aktie gegenüber dem Vortag mit 2,67 Prozent wieder zugelegt.

Das staatliche Wettmonopol sorgt seit längerem für Streit. Dabei geht es der EU-Kommission weniger um das Monopol an sich als darum, ob die Beschränkungen für private Wettanbieter nach EU-Recht gerechtfertigt sind.

Auch andere EU-Staaten im Visier

Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf den Gebiet der Sportwetten und des Glücksspiels einschränken.

Bereits im April hatte die EU-Behörde in dieser Angelegenheit Mahnschreiben an Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet.

Am 6. November 2003 hat der Europäische Gerichtshof [EuGH] im so genannten "Gambelli-Urteil" entschieden, dass ein Beharren des Staates auf ein Monopol im Bereich von Sportwetten eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs bedeutet.

Casinos Austria bleiben "gelassen"

Der heimische Glücksspiel-Monopolist Casinos Austria erwartet seinerseits keine Aufweichung des Glücksspiel-Monopols in Österreich und Europa und sieht dem Verfahren gelassen entgegen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren gehöre zum Tagesgeschäft der EU-Kommission und impliziere nicht, dass die EU die österreichische Glücksspielordnung für rechtswidrig halte.

Grasser für mehr Wettbewerb

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat sich am Rande des Treffens der EU-Finanzminister in Luxemburg für mehr Wettbewerb bei elektronischen Anbietern im Internet ausgesprochen. Bei weltweiter Konkurrenz im Internet stelle sich die Frage, "was macht ein Monopol in Österreich für einen Sinn?.

Er sei im Grunde gegen Monopole und Wettbewerbsbeschränkungen, versicherte der derzeit noch amtierende Finanzminister.

Keine Kontrolle über Internet

Den steigenden Wettbewerb im Internet könne Österreich ohnehin nicht kontrollieren. In diesem Bereich wäre es ihm daher lieber, mehrere österreichische Anbieter mit harten Auflagen und höhere österreichische Marktanteile zu haben.

Das Glücksspiel sei aber ein "sehr sensibler Bereich, wo man Spielerschutz und Ordnungspolitik im Vordergrund wissen muss". In diesem Spannungsfeld werde die Debatte verlaufen, so Grasser.

(APA)