UTA muss Werbung einstellen
Auf Antrag der Telekom Austria hat das Handelsgericht Wien gegenüber Telefonanbieter UTA eine einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung erlassen.
Der UTA-Slogan "Keiner ist günstiger! ... 1,9 Cent/Minute in der Freizeit ins österreichische Festnetz" sei ab sofort zu unterlassen, da der von der UTA so beworbene Tarif Festnetz Green Apple an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nicht der günstigste auf dem Markt ist.
Das Handelsgericht Wien hat bestätigt, dass sowohl die diesbezügliche Print- als auch Internet-Werbung zur Irreführung geeignet ist. UTA verstößt mit diesen Werbeeinschaltungen gegen das Wettbewerbsrecht und muss ab sofort die Werbung, die eine solche irreführende Darstellung enthält, unterlassen.
Die TA bietet nach eigenen Angaben mit ihrem Tarif TikTak Weekend unter anderem Gratis-Telefonieren an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen an. Darüber hinaus sei das Tarifmodell TikTak Weekend bezogen auf eine Woche bei den Verbindungsentgelten während der gesamten Freizeit günstiger als der von der UTA beworbene Tarif.
TelekomMobilkom musste Werbung modifizieren
Die UTA will ihrerseits gegen den Entscheid Berufung einlegen. Das Gericht habe nämlich keinen Zusammenhang zwischen dem "Erwerb" von Gratisminuten in der Freizeit und einer erhöhten Grundgebühr sowie der Bindefrist bei "TikTak Weekend" gesehen.
Erst kurz vor Weihnachten musste die TA-Tochter Mobilkom Austria ihre seit Anfang November laufende Werbung zur letztjährigen Weihnachtsaktion kurzfristig einstellen. Die Werbung wurde später entsprechend modifiziert.
Der Mitbewerber One hat beim Handelsgericht Wien in erster Instanz eine entsprechende einstweilige Verfügung erreicht.
Falscher Eindruck für Verbraucher
Dem Verbraucher werde fälschlicherweise der Eindruck vermittelt,
dass nach einer Erstanmeldung - mit zwölfmonatiger Bindungsdauer -
einen kompletten Monat gratis in alle Netze telefoniert werden
könne.
Mobilkom muss Werbung einstellen
