Wann eine Sprachbox öffentlich ist
In einem aktuellen Urteil wurde wohl erstmalig in Österreich die Frage geklärt, ob eine Sprachbox-Ansage als "öffentlich" oder "privat" einzustufen ist.
Wer bis zum August 2002 einen 21-jährigen Wiener auf seinem Mobiltelefon erreichen wollte und dabei auf der Sprachbox landete, hörte statt eines herkömmlichen Ansagetextes antisemitische und rassistische Sprüche. "Eines Tages werden wir die ganzen Nigger und Juden töten", verlautete etwa eine Kinderstimme.
Der Mann hatte die Statements auf einer Schallplatte der in rechtsgerichteten Kreisen bekannten Gruppe "Zillertaler Türkenjäger" gefunden und für seine Sprachbox verwendet. Heute musste er sich dafür wegen Verhetzung im Wiener Landesgericht verantworten.
"Es war jugendlicher Leichtsinn", machte sein Anwalt geltend. Dem Burschen sei "gar nicht klar gewesen, was das für ein Text ist". Als Rapid-Fan habe er sich in Wahrheit ja nur für eine bestimmte Nummer interessiert, in der die Band über den Fußballklub Austria Wien herzieht.
Verbot für Rassismus im InternetWeniger als zehn Anrufer
"Mich haben eh immer nur meine Mutter, der engste Familienkreis und mein bester Freund angerufen", meinte der beschäftigungslose Wiener, der rein optisch zur Skinhead-Szene zählen dürfte. Eine dahin gehende Frage verneinte er allerdings: "Ich habe mich davon gelöst."
Die Sache wurde deshalb ruchbar, weil ein Wiener Bezirksrichter irrtümlich die Nummer des jungen Mannes gewählt hatte und entsetzt war, was er da zu hören bekam. Er erstattete sofort Anzeige.
Dennoch musste der 21-Jährige aus rechtlichen Gründen freigesprochen werden: Um die im entsprechenden Paragrafen verlangte "Öffentlichkeit" herzustellen, in der gegen eine Religionsgemeinschaft oder eine bestimmte Rasse gehetzt wird, hätten mindestens zehn verschiedene Personen die Sprachbox abhören müssen. Das war dem Beschuldigten nicht nachzuweisen - "im Zweifel", wie Richter Hermann Fuchslehner betonte.
