14.01.2003

MS-VERGLEICH

Bildquelle: fuZo

IT-Verbände dürfen nicht anfechten

Der Antrag zweier US-Industrieverbände auf Berufung gegen das Urteil im Microsoft-Prozess ist von der zuständigen Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly abgelehnt worden.

Da die beiden Organisationen, die "Software and Information Industrie Association" [SIIA] und die "Computer and Communications Industrie Association" [CCIA], keine Parteienstellung im Verfahren hatten, haben sie auch kein Recht, gegen den Ausgang des Prozesses zu berufen.

Der SIIA und der CCIA stehe es allerdings frei, selbst gegen den Softwarekonzern zu klagen, so Kollar-Kotelly.

Der Kartellprozess

Mit dem Urteil von Kollar-Kotelly im Microsoft-Prozess vom vergangenen November ging ein vier Jahre langes Verfahren zu Ende.

Der Konzern wurde dabei wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens verurteilt, konnte aber durch seinen Vergleich mit dem US-Justizministerium einer härteren Strafe entgehen.

Demnach wird auf eine Geldstrafe verzichtet, wenn das Unternehmen im Gegenzug technische Informationen über sein Betriebssystem Windows offen legt und sich von Verträgen mit Computerherstellern verabschiedet, die andere Software-Anbieter ausschließen.

Die beiden Branchen-Organisationen hatten als "Friend of the court" an dem Verfahren teilgenommen. Ihnen wurde allerdings keine Parteistellung eingeräumt.