Neue Runde bei One gegen Mobilkom
Nachdem Mobilfunker One erst vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung gegen den Konkurrenten Mobilkom Austria erreicht hat, hat nun die Mobilkom ihrerseits eine Unterlassungsklage angestrengt.
Zankapfel ist dabei das Tarifmodell "Best One" von One, das im April von One auf den Markt gebracht wurde.
Die Mobilkom hat gegen die beworbene Aussage, dass der Tarif aufgrund seiner Staffelung für viele Kunden optimal sei und im Vergleich zu den österreichischen Mitbewerbern das preisgünstigste Angebot sei, eine Unterlassungsklage samt Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht.
"Best One" passt sich monatlich an das Telefonaufkommen des Kunden bei Inlandsgesprächen an. Wer wenig telefoniert, zahlt ein niedriges Grundentgelt, dafür höhere Tarife, wer viel telefoniert, zahlt niedrigere Verbindungsentgelte, aber eine höhere Grundgebühr.
One mit neuer TarifgestaltungWeihnachtswerbung abgeändert
Der Tarif war seit seiner Einführung bis Ende Oktober intensiv von One beworben worden, mittlerweile finden sich auf der One-Seite dazu nur mehr die Fakten und keine der beanstandeten Aussagen.
Erst Anfang dieses Monats musste die Mobilkom aufgrund einer Unterlassungsklage von One seine aktuelle Weihnachtswerbung modifizieren.
Die Begründung: Dem potenziellen Verbraucher werden mit der Aussage "Weihnachten mit A1: ein ganzer Monat geschenkt" vorsätzlich falsche und geschönte Geschäftsbedingungen suggeriert
Dem Verbraucher werde fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass nach einer Erstanmeldung - mit zwölfmonatiger Bindungsdauer - einen kompletten Monat gratis in alle Netze telefoniert werden könne.
Mobilkom reagiert
Tatsächlich werde erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten
nachträglich auf einen Durchschnittswert der vorangegangenen
Rechnungen eine aliquote Gutschrift sowie eine einmalige
Grundgebührenbefreiung gewährt. Die Werbung wurde daraufhin von der
Mobilkom und diese Passage erweitert.
Mobilkom muss Werbung einstellen
