Gericht untersagt Münz-CD-Brenner
Das Landgericht München hat das öffentliche Aufstellen von Münz-CD-Brennern an Tankstellen und in Fotogeschäften untersagt.
Der Vertreiber verstoße damit gegen das Urheberrecht, da er die Herstellung von CDs ermögliche und dafür pro Stück Geld verlange, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Grenze der zulässigen Vervielfältigung zu privaten Zwecken sehen die Richter überschritten. Sowohl für den Betreiber als auch für den Kunden wäre das ein Eingriff in fremde Verwertungsrechte.
Das Gericht bestätigte damit die einstweilige Verfügung eines Münchner Tonträgerproduzenten gegen den Vertrieb der CD-Brenner [Az. 7 O 18271/02].
Australien: Automat brennt CDs gegen MünzeinwurfVorgeschichte
Die Beklagte wirbt unter anderem im Internet für öffentliche CD-Kopierer, die zum Beispiel an Tankstellen und in Fotogeschäften aufgestellt werden sollen und gegen Münzeinwurf das Kopieren von CDs ermöglichen.
Dagegen hatte der Plattenhersteller eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertriebs erwirkt. Die Beklagte hatte dagegen Einspruch eingelegt.
