Kein Strafverfahren gegen Winkhaus
Die Bonner Staatsanwaltschaft sieht Justizkreisen zufolge derzeit keinen Anhaltspunkt für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Aufsichtsratschef der Deutschen Telekom, Hans-Dietrich Winkhaus.
Nach der Ermittlung des Sachverhalts werde das Verfahren aus derzeitiger Sicht voraussichtlich eingestellt. Aktienoptionpläne und Vorstandbezüge, die Winkhaus in der zu Grunde liegenden Strafanzeige als Untreue ausgelegt würden, seien in der Wirtschaft üblich, hieß es zur Begründung.
Die Deutsche Telekom [DT] hatte am Wochenende einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bestätigt, wonach die Staatsanwaltschaft Bonn in Zusammenhang mit millionenschweren Zahlungen an den im Juli ausgeschiedenen Konzernchef Ron Sommer ermittle, die Vorwürfe aber zurückgewiesen.
Wegen des Untreueverdachts zu Lasten des Unternehmens und seiner Anteilseigner hatten zwei Stuttgarter Rechtsanwälte unter anderem gegen Spitzenvertreter des Aufsichtsrats, gegen den Vertreter des Bundes im Aufsichtsgremiums und gegen den ehemaligen Telekom-Vorstandschef Ron Sommer Strafanzeige erstattet.
Ermittlungen gegen WinkhausAktienoptionsplan im Mai 2001 beschlossen
Am Montag bestätigte auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass auf Grund einer Strafanzeige vom vergangenen August Ermittlungen aufgenommen wurden. Bei der DT seien Dokumente angefordert worden.
"Wir ermitteln den Sachverhalt, nachdem der Vorwurf der Untreue von den Rechtsanwälten schlüssig vorgetragen wurde. Damit gibt es formal ein Ermittlungsverfahren mit einem Aktenzeichen", sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Zu Einzelheiten der Ermittlungen und dem möglichen Ausgang wollte sich der Oberstaatsanwalt nicht äußern.
Die Hauptversammlung der DT hatte den Aktienoptionsplan nach kontroverser Diskussion mit den Stimmen des Bundes als damaligem Mehrheitsaktionär im Mai 2001 beschlossen. Die Erhöhung der Vorstandsbezüge wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.
Elf Millionen Euro für Sommer
Nach Darstellung der DT hat der langjährige Konzernchef Sommer
bei seinem Ausscheiden weder eine zusätzliche Abfindungszahlung noch
einen Ausgleich für entgangene Aktienoptionen bekommen, sondern
lediglich die Bezüge aus seinem bis 2005 datierten Vertrag als
Vorstandsvorsitzender in Höhe von 11,6 Millionen Euro.
Sommer erhielt für Rücktritt elf Mio. Euro
