26.11.2002

DEUTSCHLAND

Bildquelle: ORF.at

Kein Strafverfahren gegen Winkhaus

Die Bonner Staatsanwaltschaft sieht Justizkreisen zufolge derzeit keinen Anhaltspunkt für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Aufsichtsratschef der Deutschen Telekom, Hans-Dietrich Winkhaus.

Nach der Ermittlung des Sachverhalts werde das Verfahren aus derzeitiger Sicht voraussichtlich eingestellt. Aktienoptionpläne und Vorstandbezüge, die Winkhaus in der zu Grunde liegenden Strafanzeige als Untreue ausgelegt würden, seien in der Wirtschaft üblich, hieß es zur Begründung.

Die Deutsche Telekom [DT] hatte am Wochenende einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bestätigt, wonach die Staatsanwaltschaft Bonn in Zusammenhang mit millionenschweren Zahlungen an den im Juli ausgeschiedenen Konzernchef Ron Sommer ermittle, die Vorwürfe aber zurückgewiesen.

Aktienoptionsplan im Mai 2001 beschlossen

Am Montag bestätigte auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass auf Grund einer Strafanzeige vom vergangenen August Ermittlungen aufgenommen wurden. Bei der DT seien Dokumente angefordert worden.

"Wir ermitteln den Sachverhalt, nachdem der Vorwurf der Untreue von den Rechtsanwälten schlüssig vorgetragen wurde. Damit gibt es formal ein Ermittlungsverfahren mit einem Aktenzeichen", sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Zu Einzelheiten der Ermittlungen und dem möglichen Ausgang wollte sich der Oberstaatsanwalt nicht äußern.

Die Hauptversammlung der DT hatte den Aktienoptionsplan nach kontroverser Diskussion mit den Stimmen des Bundes als damaligem Mehrheitsaktionär im Mai 2001 beschlossen. Die Erhöhung der Vorstandsbezüge wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.