Musikindustrie hält CD-Verwertungsrechte
Der deutsche Bundesgerichtshof hat diese Woche ein höchstrichterliches Präzedenzurteil zur Frage, ob Altverträge mit Musikern auch die Verwertung auf CD abdecken, gefällt.
Universal Music Deutschland erzielte vor dem BGH einen Sieg in den Prozessen gegen die Musiker Ringo Funk von "Atlantis" und Joachim Ehrig von "Grobschnitt".
Wie die fuZo berichtete, klagten die zwei deutschen Bands aus den 70er Jahren gegen Universal Music, da in ihren Augen die lange vor Bekanntwerden der Compact Disc [CD] geschlossenen Künstlerverträge bzw. Lizenzverträge die spätere Verwertung ihrer Aufnahmen auf CDs nicht abdeckten.
Neue Verträge, da neue Nutzungsart
Musik aus der Vor-CD-Ära könne nach Ansicht der Musiker von den
Plattenfirmen nur dann auf dem "neuen" Medium veröffentlicht werden,
wenn vorher neue Verträge ausgehandelt werden, da
Neuveröffentlichungen auf CDs eine "neue Nutzungsart" vor allem in
den Kopiermöglichkeiten der CD [ohne Qualitätsverlust] darstellen.
Musikindustrie kämpft um CD-RechteCDs erst 20 Jahre alt
Die Verwertung von Musikstücken auf CD kann in Verträgen von vor 1982 gar nicht vorkommen, da die Compact Disc erst vor 20 Jahren auf den Markt kam.
Die Plattenfirmen sehen in der CD natürlich nur den technisch zeitgemäßen Nachfolger der Vinyl-Platten und daher keinen Bedarf, alte Verträge nachzuverhandeln.
In früheren Instanzen hatten die Gerichte in Düsseldorf und Berlin zugunsten der Musiker entschieden und die CD im Vergleich mit der Vinyl-LP als "neue Nutzungsform" gewertet.
Eine gleichlautende Entscheidung des BGHs in diesen Musterprozessen hätte vor allem nachteilige finanzielle Folgen für die gesamte Musikbranche gehabt. Allein eine Neuaushandlung aller deutschen Verträge hätte große Verluste bedeutet, da das Land der weltweit fünftgrößte Musikmarkt ist.
Auch der Image-Schaden als "Raubkopierer" ohne Genehmigung der Künstler Alben auf CD zu veröffentlichen, wäre enorm gewesen.
1982 gilt als das Geburtsjahr der Audio-CD. Polygram stellte am 17. August die erste Audio-CD mit Musik aus dem Klassikbereich weltweit großserienmäßig her.
20 Jahre Compact Disc"Präzedenzurteil zu unseren Gunsten"
"Wir haben in einem Fall vollumfänglich Recht bekommen und im anderen einen Etappensieg errungen", erklärt Universal-Chefjustiziar Dr. Henning Zimmermann im Gespräch mit musikwoche.de.
Im Fall Funk wies der BGH die Klage des Musikers am 10. Oktober zurück, im Fall Ehrig wurde die Klage an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
Mit einer schriftlichen Urteilsbegründung sei innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen zu rechnen.
Zimmermann erläutert weiter, dass die Frage, ob Altverträge auch die Verwertung auf CD abdecken, in juristischen Fachkreisen bislang umstritten war: "Jetzt haben wir ein höchstrichterliches Präzedenzurteil zu unseren Gunsten: Das zählt."
