08.10.2002

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Bildquelle: waldt

Musikindustrie kämpft um CD-Rechte

Der deutsche Bundesgerichtshof fällt wahrscheinlich noch in dieser Woche ein Urteil, das für die gesamte Musikindustrie von entscheidender Bedeutung sein könnte:

Dabei geht um die Frage, ob die Plattenfirmen das Recht haben, Musik aus der Vor-CD-Ära auf dem Medium zu veröffentlichen, ohne neue Verträge mit den Musikern auszuhandeln.

Stellvertretend für die Musiker vertreten dabei die Anwälte von zwei deutschen Bands aus den 70er Jahren die Position, dass Neuveröffentlichungen auf CDs eine "neue Nutzungsart" darstellen, die durch die alten Verträge nicht gedeckt ist.

CDs erst 20 Jahre alt

Die Verwertung von Musikstücken auf CD kann in Verträgen von vor 1982 gar nicht vorkommen, da die Compact Disc erst vor 20 Jahren auf den Markt kam.

Die Plattenfirmen sehen in der CD natürlich nur den technisch zeitgemäßen Nachfolger der Vinyl-Platten und daher keinen Bedarf, alte Verträge nachzuverhandeln.

Die bisherigen Instanzen im konkreten Rechtsstreit haben sich allerdings der Positon der Musiker angeschlossen, die vor allem in den Kopiermöglichkeiten der CD [ohne Qualitätsverlust] eine ganz neue Nutzungsart sehen, die durch die alten Verträge nicht gedeckt ist.

In anderen Verfahren kamen widerum Gerichte in Köln und Hamburg zu dem Schluß, dass die CD gegenüber der Vinyl-Schallplatte keine "neue Nutzungsart" sei, so dass sich derzeit in der Frage insgesamt keine eindeutige Tendenz ergibt.

Industrie droht Ungemach

Sollte auch der Bundesgerichtshof den klagenden Musikern Recht geben, droht der ohnehin angeschlagenen Musikindustrie eventuell neues - und vor allem kostspieliges - Ungemach.

Auch wenn die Verträge für die Veröffentlichung auf CDs "nur" für Deutschland neu augehandelt werden müssten, wären die Verluste schon enorm, da das Land der weltweit fünftgrößte Musikmarkt ist.