Rückschlag für Internetapotheken in DE
Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse ihren Versicherten jene Kosten, die beim Einkauf in einer Netzapotheke entstehen, nicht ersetzen darf.
Das Eilverfahren war von der Kasse betrieben worden, die damit das Verbot der Werbung für Internetapotheken aufheben lassen wollte. Auch dies ist nicht gelungen.
Grund für die Entscheidung, die der Krankenkasse erhoffte Einsparungen verweigert, sei das Verbot von Versandhandel mit Medikamenten, so das Gericht.
Kein Ende des Streits in Sicht
Die Entscheidung bedeutet jedoch keineswegs ein Ende des Streits
um das Verbot in Deutschland. Derzeit wird eine Entscheidung des
EuGH erwartet, ob ein nationales Verbot von grenzüberschreitendem
gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des
Vertrages über die Europäische Gemeinschaft verstößt.
Streit um Internet-Apotheke vor EuGH
