26.07.2002

VOR GERICHT

Rückschlag für Internetapotheken in DE

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse ihren Versicherten jene Kosten, die beim Einkauf in einer Netzapotheke entstehen, nicht ersetzen darf.

Das Eilverfahren war von der Kasse betrieben worden, die damit das Verbot der Werbung für Internetapotheken aufheben lassen wollte. Auch dies ist nicht gelungen.

Grund für die Entscheidung, die der Krankenkasse erhoffte Einsparungen verweigert, sei das Verbot von Versandhandel mit Medikamenten, so das Gericht.