10.08.2001

PILLEN ONLINE

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Streit um Internet-Apotheke vor EuGH

Der Streit um den grenzüberschreitenden Medikamentenvertrieb übers Internet wird den Europäischen Gerichtshof beschäftigen.

Das Landgericht Frankfurt hat das Rechtsproblem am Freitag dem höchsten europäischen Gericht zur Klärung vorgelegt. Das Verfahren um eine Klage des Deutschen Apotheker-Verbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris hat das Landgericht bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt.

Deutsches gegen EU-Recht

Nach innerdeutscher Rechtslage ist Versandhandel mit Medikamenten derzeit noch bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle verboten, ebenso auch die Werbung für derartige Vertriebsformen.

Insgesamt soll der Gerichtshof nach dem Beschluss des Landgerichts die Frage klären, ob ein nationales Verbot von grenzüberschreitendem gewerbsmäßigem Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft verstößt.

Vor diesem ersten deutschen Hauptsacheverfahren um die Internet-Apotheke war in mehreren Eilverfahren in erster und zweiter Instanz gegen DocMorris entschieden worden, zuletzt mit einer rechtskräftigen vorläufigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Keine Preisbindung

Das derzeit für deutsche Kunden verbotene Angebot der Internet-Apotheke umfasst nach deren Angaben rund 2.000 teils verschreibungspflichtige, teils rezeptfreie Medikamente. Dazu gehören auch Präparate, die in Deutschland nicht zugelassen sind, aber in den Niederlanden und anderen europäischen Ländern.

Bestellt wird via Internet, wobei im Falle von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein gültiges Rezept an DocMorris übermittelt werden muss. Die Medikamente werden dann von Kurierdiensten ausgeliefert.

Das Angebot von DocMorris war für deutsche Kunden ungewöhnlich preisgünstig, weil die niederländische Apotheke nicht an deutsche Festpreisregelungen für Medikamente gebunden ist.