Online-Pillenstreit durch alle Instanzen
Der Rechtsstreit um den grenzüberschreitenden Medikamentenverkauf im Internet wird voraussichtlich auch Europas höchste Richter in Luxemburg beschäftigen.
Wie der Deutsche Apothekerverband in Eschborn mitteilte, zeichnete sich dies zum Auftakt der Hauptverhandlung gegen die niederländische Online-Apotheke DocMorris vor dem Landgericht Frankfurt am Main ab.
Die Frankfurter Richter wollen demnach am 10. August bekannt geben, ob sie den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] vorlegen.
Im November hatte das Landgericht Frankfurt 0800DocMorris.com per einstweiliger Verfügung verboten, Medikamente an deutsche Kunden zu versenden. Es gab damit den Beschwerden des Apothekerverbandes sowie eines Pharmaunternehmens statt, die sich auf ein im deutschen Arzneimittelgesetz verankertes Versandverbot für apothekenpflichtige Medikamente beriefen. Am 31. Mai wurde dieses erste Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt weitgehend bestätigt. Das niederländische Unternehmen kündigte daraufhin an, seine Site so umzustellen, dass sie sich nicht mehr werbend an deutsche Kunden richtet.
Zukunft der Internet-Apotheken bleibt offenEuropäische Angelegenheit
Nach Angaben des Verbandes bekräftigte das Landgericht erneut, dass DocMorris gegen geltendes deutsches Recht verstoße. Im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht hielten es die Richter aber für sinnvoll, auch den EuGH einzuschalten.
Verbandschef Hermann-Stefan Keller erklärte, eine solche Vorlage werde schneller zu Rechtssicherheit für Verbraucher und Apotheker führen.
Bereits im November hatte sich das Landgericht der Auffassung der Apotheker angeschlossen, der Internet-Handel könne keine Beratung der Kunden in der sonst üblichen Qualität liefern.
DocMorris hatte sich dagegen auf die europäische E-Commerce-Richtlinie berufen, die dem freien Warenverkehr den Vorrang vor nationaler Gesetzgebung gibt. Nach EU-Rechtsprechung muss bei Medikamenten lediglich gewährleistet sein, dass sie durch eine Apotheke ausgegeben werden.
