08.06.2002

URHEBERRECHT

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User verklagen die Filmindustrie

Die Konsumentenschutz- und Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation antwortet auf das Urheberrechtsverfahren von 28 Hollywood-Studios und TV-Stationen gegen das Unternehmen Sonicblue mit einer Gegenklage.

Sie wollen, dass ihnen das Recht zugesprochen wird, mit dem digitalen Videorecorder nach Wunsch automatisch Werbesendungen herauszuschneiden.

Experten sprechen dem Fall das Potenzial zu, richtungsweisend im Bereich digitaler Urheberrechte zu sein.

In den 80-ern versuchte Hollywood den Videorecorder zu verhindern

"Hollywood will eine neue und vielversprechende Technologie unterbinden", sagte Fred von Lohmann, Rechtsberater der Electronic Frontier Foundation [EFF]. "Es ist genauso beängstigend wie der Betamax-Fall in den 80-ern, als Hollywood versuchte den Videorekorder zu verhindern."

Die EFF verlangt nun in einer Gegenklage eine Klarstellung der Konsumentenrechte.

Wie bei herkömmlichen Videorekordern müsse es auch hier erlaubt sein, Kopien von Sendungen aus dem Free-TV an Haushaltsmitglieder weiterzugeben. Auch eine Veröffentlichung im Internet sei legal, wenn dafür keine Bezahlung oder Gegenleistung verlangt wird. Und schließlich sei es auch das Recht jedes Konsumenten, auf Werbung zu verzichten und die nciht anzusehen.

Verletzung von Konsumentenrechten

Die EEF wirft Studios und TV-Stationen vor, das Verfahren gegen Sonicblue als Instrument zur Verletzung von Konsumentenrechten zu missbrauchen.

Die Gegenklage der EEF wird im Interesse von fünf ReplayTV 4500-Besitzern eingebracht. Diese wollen die Werbung für ihre Kinder beschränken und bestehen daher auf ihr Recht, Werbeblöcke auszublenden. Außerdem haben sie mehrere Geräte im Haus verteilt und senden Kopien auch auf ihre ¿ nicht von Sonicblue unterstützten ¿ Laptops.

Die Unterhaltungsindustrie ist hingegen der Meinung, der Produzent des Gerätes habe schlicht nicht das Recht Geräte zu verkaufen, die Werbung elektronisch ausblenden. Konsumentenrechte seien nicht betroffen.