Warnung vor Notfalldaten-Speicherung
Auf der Chipkarte, die ab Mitte 2003 den Krankenschein schrittweise ablösen soll, werden auf Wunsch des Inhabers auch Notfalldaten gespeichert. Nach monatelangen Diskussionen ist jetzt klar, welche Daten es für die Karte geben soll. Dazu gehört beispielsweise auch eine allfällige HIV-Infektion.
Die Notfalldaten werden nur auf der Chipkarte gespeichert, wenn der Inhaber das beantragt.
Die Datenschützer der ARGE Daten warnen allerdings vor dieser Möglichkeit, da sie praktisch wenig Nutzen, dafür aber ein großes Mißbrauchspotenzial habe.
Auf der Chipkarte soll es laut dem Vorsitzenden des Datenschutzrates, Herbert Haller, insgesamt "vier bis sechs getrennte Speicherplätze" geben. Der erste ist der so genannte elektronische Krankenschein, der zweite die zertifizierte Unterschrift des Versicherten. Auf dem dritten Speicherplatz seien die Notfalldaten enthalten. Daneben soll es dann noch einen bis drei weitere geben. Diese "Datenhandtasche" könne vom Versicherten mit privaten Angaben aufgefüllt werden, sei aber von niemand anderem als vom Betroffenen selbst mittels eines Passwortes abrufbar. "Darauf kann ich speichern, was ich will."
Mehr zur Chipkarte in news.ORF.atZu viele Zugriffsberechtigte
Laut der ARGE Daten ist das vorgesehene Notfallszenario, in dem die Daten von autorisierten Ärzten abgerufen werden sollen, eines, das praktisch nicht besonders relevant ist.
Bei Notfällen auf der Straße können potenzielle Helfer demnach mit der Karte mangels Lesegerät nichts anfangen, das Gleiche gilt für den Bedarfsfall im Ausland. Hier sind laut den Datenschützern immer noch einfache Plastikkarten mit den Angaben in Klarschrift die einfachste und praktikabelste Lösung.
Auf der anderen Seite wird ein großes Missbrauchspotenzial ausgemacht, da die Gruppe der Zugriffsberechtigten einfach zu groß sei und damit der Zugriff auf die Notfalldaten praktisch "offen".
Die Datenschützer interpretieren die vorgelegte Regelung darüber hinaus auch eher als Speicherung der Krankengeschichte und nicht der Notfalldaten. Und die Krankengeschichte könnte beispielsweise über einen - zugriffsberechtigten - Betriebsarzt in die Hände von Arbeitgebern gelangen.
Bei der Freiwilligkeit der Notfalldaten-Speicherung mutmaßt die ARGE Daten, dass hier zukünftig "sanfter finanzieller Druck" ausgeübt werde, um Betroffene zur Speicherung zu bewegen.
ARGE DatenDatenschutz wird gestärkt
Mit der Speicherung von Notfalldaten auf der Chipkarte werde der Datenschutz gestärkt, meint unterdessen der Vorsitzende des Datenschutzrates, Haller.
Die Notfalldaten wären nur noch für den Notarzt oder behandelnden Arzt abrufbar. Heute dagegen seien beispielsweise der Blutgruppen-Ausweis oder Impfausweise für Zeckenschutz bei einem Unfall üblicherweise in der Brieftasche des Opfers zu finden und damit praktisch öffentlich zugänglich.
Außerdem sei der Datenschutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ein höherer. Haller verwies darauf, dass heute ein Beschäftigter bei seinem Arbeitgeber einen Krankenschein beantragen müsse. Künftig könne man mit der Chipkarte jederzeit zum Arzt gehen, ohne dass der Arbeitgeber darüber Bescheid wissen müsse, beispielsweise nach der Arbeit oder auch in der Mittagspause.
Insgesamt sieht Haller den Datenschutz mit der Chipkarte gesichert. Heute würden Leute manchmal "sensible Daten unachtsam mit sich herumtragen. Ich habe beispielsweise in einer Telefonzelle medizinische Befunde aus einer Nervenheilanstalt gefunden, wo sie der Behandelte offenbar liegen gelassen hat. Natürlich habe ich die sofort an die Anstalt geschickt." Das könne mit der Chipkarte künftig nicht mehr passieren. Selbst wenn man sie verliere, könne niemand Unbefugter darauf zugreifen. Und jeder Versicherte habe außerdem die Möglichkeit, "an Lesestationen bei den Sozialversicherungen" seine Daten zu kontrollieren.
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