19.04.2002

DEBATTE

Bildquelle: PhotoDisc

Warnung vor Notfalldaten-Speicherung

Auf der Chipkarte, die ab Mitte 2003 den Krankenschein schrittweise ablösen soll, werden auf Wunsch des Inhabers auch Notfalldaten gespeichert. Nach monatelangen Diskussionen ist jetzt klar, welche Daten es für die Karte geben soll. Dazu gehört beispielsweise auch eine allfällige HIV-Infektion.

Die Notfalldaten werden nur auf der Chipkarte gespeichert, wenn der Inhaber das beantragt.

Die Datenschützer der ARGE Daten warnen allerdings vor dieser Möglichkeit, da sie praktisch wenig Nutzen, dafür aber ein großes Mißbrauchspotenzial habe.

Zu viele Zugriffsberechtigte

Laut der ARGE Daten ist das vorgesehene Notfallszenario, in dem die Daten von autorisierten Ärzten abgerufen werden sollen, eines, das praktisch nicht besonders relevant ist.

Bei Notfällen auf der Straße können potenzielle Helfer demnach mit der Karte mangels Lesegerät nichts anfangen, das Gleiche gilt für den Bedarfsfall im Ausland. Hier sind laut den Datenschützern immer noch einfache Plastikkarten mit den Angaben in Klarschrift die einfachste und praktikabelste Lösung.

Auf der anderen Seite wird ein großes Missbrauchspotenzial ausgemacht, da die Gruppe der Zugriffsberechtigten einfach zu groß sei und damit der Zugriff auf die Notfalldaten praktisch "offen".

Die Datenschützer interpretieren die vorgelegte Regelung darüber hinaus auch eher als Speicherung der Krankengeschichte und nicht der Notfalldaten. Und die Krankengeschichte könnte beispielsweise über einen - zugriffsberechtigten - Betriebsarzt in die Hände von Arbeitgebern gelangen.

Datenschutz wird gestärkt

Mit der Speicherung von Notfalldaten auf der Chipkarte werde der Datenschutz gestärkt, meint unterdessen der Vorsitzende des Datenschutzrates, Haller.

Die Notfalldaten wären nur noch für den Notarzt oder behandelnden Arzt abrufbar. Heute dagegen seien beispielsweise der Blutgruppen-Ausweis oder Impfausweise für Zeckenschutz bei einem Unfall üblicherweise in der Brieftasche des Opfers zu finden und damit praktisch öffentlich zugänglich.

Außerdem sei der Datenschutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ein höherer. Haller verwies darauf, dass heute ein Beschäftigter bei seinem Arbeitgeber einen Krankenschein beantragen müsse. Künftig könne man mit der Chipkarte jederzeit zum Arzt gehen, ohne dass der Arbeitgeber darüber Bescheid wissen müsse, beispielsweise nach der Arbeit oder auch in der Mittagspause.