19.04.2002

DEUTSCHLAND

Bildquelle: orf on

Streit um CD-Brenner-Abgabe eskaliert

Der Streit, wie Musiker und Autoren auch für Kopien von Privatleuten entlohnt werden sollen, eskaliert derzeit in Deustchland.

Unversöhnlich stehen einander dabei die Verwertungsgesellschaften und der Medien- Industrieverband Bitkom gegenüber. Beide setzen auf die Gerichte und erhoffen sich mehr Klarheit durch eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Die Positionen

Während der Bitkom eine individuelle Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte mit Hilfe technischer Abrechnungssysteme favorisiert, plädiert die GEMA für pauschale Zahlungen von Seiten der Gerätehersteller.

So wie die Industrie seit 1965 Abgaben auf Kassettenrecorder an die Verwertungsgesellschaften entrichtet, soll sie auch für digitale Geräte wie CD-Brenner zahlen.

Nach einseitigem Abbruch der Gespräche von Seiten des Bitkom schickte die GEMA eine erneute Klagedrohung an den Marktführer für CD-Brenner, Hewlett-Packard.

Die GEMA wirft dem Bitkom vor, die Gesetze unterlaufen und die Kreativen um ihren gerechten Lohn bringen zu wollen. Eine individuelle Abrechnung, etwa für die Nutzung einzelner Musiktitel mit Hilfe von Management-Software für die Rechteverwaltung [Digital Rights Management, DRM], sei technisch noch überhaupt nicht machbar. "Konsumenten müssten darüber hinaus für jede einzelne Kopie gesondert einen Beitrag bezahlen", sagt GEMA-Vorstandsvorsitzender Reinhold Kreile. Nur pauschale Abgaben könnten der im Urheberrechtsgesetz verankerten Bezahlpflicht auch im digitalen Bereich nachkommen. Im zweiten Vergütungsbericht vor zwei Jahren hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die geltenden Bestimmungen auch digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien einschließen.

DRM-Lösungen längst überfällig

Die von der GEMA geforderten zehn Euro pro CD-Brenner hält der Bitkom-Sprecher bei Marktpreisen von teilweise unter 100 Euro pro Gerät für "vollkommen inakzeptabel".

Die Abgabe greife zu kurz, da ein Großteil der neuen CDs zudem kopiergeschützt sei. "Sonst würde der Verbraucher für etwas zahlen, was er gar nicht nutzen kann", sagt Harms.

DRM-Lösungen seien dagegen längst überfällig und machten erst eine nutzungsabhängige Vergütung möglich. Ein Autor könne heutzutage problemlos bestimmen, ob sein Werk gelesen, gedruckt, gespeichert oder weitergeleitet werden darf.

Harms sieht seine Position unterstützt durch eine EU-Urheberrechtsrichtlinie. Sie räume der individuellen Vergütung Vorrang vor der pauschalen Vergütung ein.