03.04.2002

URHEBER

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Streit um Abgabe auf CD-Brenner

Im Streit um Abgaben auf CD-Brenner zeichnet sich nach gescheiterten Verhandlungen ein neuer Millionenprozess der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den Marktführer Hewlett-Packard [HP] ab.

Sollte der Konzern nicht die geforderte Abgabe von rund zehn Euro für jedes verkaufte Gerät zahlen, will die GEMA das Unternehmen erneut urheberrechtlich verklagen.

Das sagte GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer der dpa heute in München und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt".

Streitwert bis zu 70 Mio. Euro

Sollten die Computerhersteller nicht zahlen, drohe auch ihnen eine Klage. Der Streitwert liegt nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen 40 und 70 Millionen Euro.

In einem Musterprozess zum Urheberrecht hatte das Stuttgarter Landgericht im Juni 2001 HP angewiesen, sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine entsprechende Entschädigung zu einigen. Außerdem soll das Unternehmen die Zahl der seit Februar 1998 in Deutschland verkauften Geräte offen legen.

Streit läuft seit Jahren

Seit Jahren streiten die Verwertungsgesellschaften mit der Industrie, ob das Urheberrechtsgesetz auch auf Computer, CD-Brenner und Drucker anzuwenden ist. Das Gesetz sieht vor, Urheber eines Werks angemessen zu vergüten.

Die GEMA konzentriert sich jedoch ausschließlich auf CD-Brenner. Nach Schätzungen der Gesellschaft für Konsumforschung [GFK] standen im vergangenen Jahr mehr als sieben Mio. CD-Brenner in deutschen Haushalten.