UNO warnt vor Drogen-"Cybercrime"
Die UNO-Drogenkontrollbehörde [INCB] hat vor einem zunehmenden Missbrauch des Internets durch Drogendealer gewarnt.
Kinder und Jugendliche seien durch die Möglichkeit, problemlos Drogen über das Internet zu bestellen, besonders gefährdet, sagte INCB-Präsident Hamid Ghodse bei der Vorstellung des Jahresberichts in Wien.
Das Netz sei in diesem Punkt ein rechtsfreier Raum. Ghodse forderte ein internationales Regelwerk zur Bekämpfung des Internet-Drogenhandels.
Die Händler nutzten private Chatrooms, Online-Apotheken würden Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, kritisierte er. Außerdem würden Anleitungen für die Herstellung von Suchtmitteln sowie Tipps für die Umgehung staatlicher Kontrollen verbreitet.
UNO-DrogenkontrollbehördeNetz als Dealer-Paradies
Drogenhändler bedienten sich "neuer Technologien wie der Verschlüsselung von Botschaften im Internet", um die Lieferung und Verteilung von Suchtstoffen zu organisieren und sich vor Aufdeckung durch die Polizei zu schützen, stellte die INCB fest.
Durch die Anwendung von Online-Banking-Systemen könnten Drogendealer Geldwäsche über das Internet betreiben, warnte die INCB weiter. Dadurch sei es noch schwieriger, die Täter aufzuspüren.
"Cybercrime" sei leicht zu begehen, erfordere nur wenige Ressourcen und sei äußerst schwer aufzuspüren, warnte die INCB. Zur Verfolgung solcher Verbrechen sei eine verbesserte internationale Zusammenarbeit nötig.
Die UNO-Behörde mit Sitz in Wien will sich nach Angaben ihres Präsidenten für den Einsatz von Drogen für medizinische Zwecke einsetzen und zugleich für den Schutz vor Drogenabhängigkeit und -missbrauch kämpfen.
Internationales Regelwerk existiert bereits
Das internationale Regelwerk, das der INCB-Präsident einfordert, existiert allerdings bereits:
Die 43 Mitgliedsstaaten des Europarats sowie die USA, Kanada, Japan und Südafrika haben vor rund einem Monat in Budapest eine Konvention zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet ["Cybercrime"-Abkommen] unterzeichnet.
Für den Europarat ist das Abkommen eine Möglichkeit, "gegen den Missbrauch des Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" vorzugehen - was den Online-Drogenhandel eindeutig beinhaltet.
Unterdessen befürchtet die IT-Industrie, dass das Abkommen negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben wird. Bürgerrechtler haben schwere Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweitung der internationalen Polizeibefugnisse.
"Cybercrime"-Abkommen tritt in Kraft
