15.02.2002

REGELN 2002

Auch deutsche Onlineshops "gesetzlos"

Nicht nur in Österreich gelten seit Jahresbeginn neue Regeln für Online-Händler und nicht nur hierzulande werden diese sehr oft nicht beachtet:

Ein ganzes Vorschriftenbündel soll seit Jahresbeginn in Deutschland den Verbraucher- und Datenschutz im Internet verbessern.

Doch viele Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungsangeboten im Netz hinken mit der Umsetzung der neuen Gesetze seit Wochen hinterher - und riskieren, ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen.

Die neuen Regeln

Im Mittelpunkt der gesetzlichen Neuerungen in Deutschland steht der Datenschutz. Bevor der Betreiber einer Site Daten weitergibt oder abspeichert, muss er den betroffenen Nutzer um Erlaubnis bitten. Die entsprechende Vorschrift steht im neuen Datenschutzgesetz für Teledienste. Die Einwilligung des Nutzers muss protokolliert werden.

Hinzu kommen für Site-Betreiber zudem neue Belehrungspflichten. Ein Kunde muss beispielsweise darüber informiert werden, dass er seine Einwilligung auch widerrufen kann.

Verschärfungen gibt es auch bei der bereits bestehenden Impressumspflicht. Der Benutzer einer Seite muss laut Teledienstgesetz [TDG] erkennen können, mit welchen natürlichen oder juristischen Personen er es auf einer Seite zu tun hat. Die Informationen, die ein Diensteanbieter über sich zur Verfügung stellen muss, sind seit Jahresbeginn deutlich umfangreicher.