04.02.2002

RTR BESTIMMT

Bildquelle: waldt

Regeln für den UMTS-Netzaufbau

Die sechs Inhaber von österreichischen Lizenzen für die dritte Mobilfunkgeneration UMTS [Universal Mobile Telecommunications System], Mobilkom Austria, max.mobil, One, tele.ring, Telefonica und Hutchison 3G, müssen die UMTS-Netze größtenteils alleine aufbauen.

Kooperationen beim Netzaufbau sind nur sehr begrenzt erlaubt. Das geht aus einem Positionspapier der Telekom-Control-Kommission zum Thema "UMTS-Infrastructure Sharing" hervor.

Ausnahmen

Erlaubt sind laut Positionspapier hingegen Kooperationen bei Antennentrage- und Starkstromleitungsmasten [Site Sharing], was ebenfalls den Erwartungen der Betreiber entsprach.

Die vom Regulator eingeräumte Möglichkeit, beim so genannten Node-B und Radio-Network-Controller [RNC] zu kooperieren, bewerten die UMTS-Betreiber hingegen unterschiedlich.

Erlaubt ist laut Positionspapier auch UMTS-Roaming auf Basis privatrechtlicher Verträge, wenn über die Versorgungspflicht hinaus Gebiete abgedeckt werden. Die UMTS-Betreiber müssen aber auf jeden Fall bis Ende 2003 ein Viertel der Bevölkerung und bis Ende 2005 die Hälfte der Bevölkerung mit einem selbst betriebenen UMTS-Netz erreichen.

Das von den Betreibern gewünschte Frequency-Pooling, das eine gemeinsame Nutzung von unterschiedlichen Betreibern zugeteilten UMTS-Frequenzen ermöglicht, ist in Österreich derzeit auf Grund des geltenden Telekom-Gesetzes nicht erlaubt. Die Betreiber hoffen nun, dass die für heuer erwartete Novelle des Telekom-Gesetzes eine diesbezügliche Änderung bringen könnte.