01.02.2002

NEW RULES

Bildquelle: ORF ON

Schlichtung für Domain-Streitigkeiten

Im Rahmen der Konferenz "Internet Governance 2002" in Salzburg präsentierte heute der österreichische Domain-Beirat sein Streitschlichtungsmodell erstmals der Öffentlichkeit.

Neu ist, dass das Schiedsgericht neben der Löschung auch die Übertragung der Domain beschließen kann.

Bei ordentlichen Gerichtsverfahren ist das in der Regel nicht möglich, da ein Urteil nur auf Unterlassung - sprich Löschung der Domain - lauten kann.

Die Domain ist somit nach dem Prinzip "first come - first served" wieder für jeden zur Registrierung frei, und es ist daher nicht garantiert, dass der Kläger die Domain auch wirklich erhält.

Schiedsspruch innerhalb von max. 3 Monaten

Das Streitschlichtungsmodell basiert auf der österreichischen Zivilprozessordnung und gilt für die Domains ".at", ".co.at" und ".or.at".

Als Schiedsrichter fungieren unabhängige Internet-Juristen, die bei Bedarf von technischen und kaufmännischen Experten unterstützt werden. Sobald der Schiedsspruch rechtskräftig ist, wird dieser von der Registrierungsstelle nic.at umgesetzt.

Michael Haberler, Vorstand der Internet-Privatstiftung Austria, beschreibt die Vorteile des Schiedsgerichts folgendermaßen: "Rechtsstreitigkeiten durch mehrere Instanzen sind oft teuer und langwierig - obwohl gerade bei einer Domain jeder Tag der Nutzung zählen kann. Wir haben ein kostengünstiges Verfahren entworfen, bei dem innerhalb von maximal drei Monaten ein Schiedsspruch gefällt wird."