22.12.2001

FEILSCHEN

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Microsoft erbittet Aufschub

Microsoft hat um einen Aufschub der Anhörungen über mögliche Strafen wegen wettbewerbswidriger Praktiken gebeten.

In einer Eingabe an Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly erbat der größte Softwarekonzern der Welt in Washington mindestens vier weitere Monate. Die Zeit sei nötig, um alle erbetenen Dokumente zusammenzustellen.

Der Justizminister des Bundesstaates Iowa, Tom Miller, bezeichnete den Antrag als eine Verzögerungstaktik. Iowa und acht weitere Bundesstaaten hatten eine außergerichtliche Einigung des Bundesjustizministeriums und mehrerer Bundesstaaten mit Microsoft nicht akzeptiert. Anhörungen sollen nach Plan im März beginnen.

Getrennt oder zusammen

Die Richterin hatte zuvor für das Frühjahr separate Anhörungen in Aussicht gestellt, doch schließen Beobachter eine Zusammenlegung nicht aus.

Unter dem Vergleich soll Microsoft bislang geheim gehaltene Schnittstellen zu seinem dominierenden Betriebssystem Windows preisgeben, damit andere Software-Unternehmen ihre Anwendungen einbinden können. Außerdem sollen PC-Hersteller beim Einrichten der Rechner größeren Spielraum bekommen und etwa auch Programme von Microsoft-Konkurrenten auf neuen PCs installieren dürfen.

Aufsicht über fünf Jahre

Fünf Jahre lang sollen drei Aufseher die Einhaltung bei Microsoft überwachen. Bei Verstößen verlängert sich die Frist um zwei Jahre. Microsoft kann die Weitergabe technischer Informationen aber an Konkurrenten verweigern, die es nicht für seriös hält oder wenn davon die "Sicherheit des Unternehmens" betroffen wäre. Diese Formulierungen ließen Microsoft jede Menge Spielraum, Auflagen zu umgehen, sagen Kritiker.

Zerschlagung wurde im Juni aufgehoben

Zwei Gerichte haben Microsoft schuldig gesprochen, sein Monopol auf dem Markt für Betriebssysteme illegal ausgenutzt zu haben, um Softwarekonkurrenten aus dem Markt zu drängen. Die ursprünglich verfügte Zerschlagung des Konzerns wurde von einem Berufungsgericht im Juni dieses Jahres aber aufgehoben. Das Gericht verwies den Fall zurück an ein niedrigeres Gericht, um Maßnahmen zur Unterbindung der beanstandeten Geschäftspraktiken festzulegen.