04.05.2001

BUDWEISER.COM

Bierstreit schwappt ins Netz

Im Streit um den Markennamen "Budweiser" hat die US-Großbrauerei Anheuser-Busch gegen das tschechische Brauhaus Budejovicky Budvar vor Gericht einen Teilerfolg errungen.

Nach einem heute bekannt gewordenen Urteil des Kölner Landgerichts darf die US-Brauerei in Deutschland weiterhin unter der Internet-Domain "budweiser.com" werben. Der tschechische Mitbewerber hatte eine Sperrung der Domain verlangt.

"Weltweite Präsenz des Internets"

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die beiden Sites der Beklagten keine Werbung für "Budweiser"-Bier in Deutschland darstellten, weil sie nicht für das Gebiet der Bundesrepublik bestimmt seien.

Die Richter verwiesen dabei auf "die weltweite Präsenz des Internets". Zudem präsentiere sich die US-Brauerei in englischer Sprache. Auch fehle eine deutsche Kontaktadresse.