Bierstreit schwappt ins Netz
Im Streit um den Markennamen "Budweiser" hat die US-Großbrauerei Anheuser-Busch gegen das tschechische Brauhaus Budejovicky Budvar vor Gericht einen Teilerfolg errungen.
Nach einem heute bekannt gewordenen Urteil des Kölner Landgerichts darf die US-Brauerei in Deutschland weiterhin unter der Internet-Domain "budweiser.com" werben. Der tschechische Mitbewerber hatte eine Sperrung der Domain verlangt.
Der US-Konzern Anheuser-Busch vertreibt seine Marken "Bud" und "Budweiser" bis auf Deutschland in einer Vielzahl europäischer Länder. Die Amerikaner streiten europaweit mit der tschechischen Pils-Brauerei Budejovicky Budvar im ehemaligen Budweis über die Marke "Budweiser". Budweiser-Parodien:

"Weltweite Präsenz des Internets"
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die beiden Sites der Beklagten keine Werbung für "Budweiser"-Bier in Deutschland darstellten, weil sie nicht für das Gebiet der Bundesrepublik bestimmt seien.
Die Richter verwiesen dabei auf "die weltweite Präsenz des Internets". Zudem präsentiere sich die US-Brauerei in englischer Sprache. Auch fehle eine deutsche Kontaktadresse.