09.09.2005

VFGH SAGT

EuGH-Urteil "allenfalls Teilerfolg für NÖ"

Das gestern ergangene EuGH-Urteil zur belgischen Handymasten-Steuer sei "allenfalls ein Teilerfolg für Niederösterreich", so VfGH-Präsident Karl Korinek im ORF-Mittagsjournal.

Das EuGH-Urteil bedeute jedenfalls, dass die Handymasten-Steuer an sich gemeinschaftsrechtlich zulässig sei, so Korinek. Das heiße aber nicht, dass sie nicht auch anderen Vorgaben entsprechen müsse.

Eine Regelung dürfe niemanden diskriminieren, die Ungleichbehandlung verschiedener Betreiber müsse sachlich gerechtfertigt sein. Konkret sei zu klären, ob mit der Steuer der Gleichheitsgrundsatz gewahrt sei und inwieweit ein Bundesland die Kompetenz dafür habe, diese Materie selbst zu regeln, sagte Korinek.

Korinek sieht auch ein Kompetenzproblem, etwa wie weit ein Land so eine Materie regeln dürfe.

Umweltminister sieht Ball bei Pröll

Für Umweltminister Josef Pröll [ÖVP] liegt der Ball nun bei Niederösterreich: Das Land habe sich in seinem Zuständigkeitsbereich für diese neue Steuer - mit gewissem Lenkungseffekt - entschieden, so Pröll. Grundsätzlich sollte jede Gebietskörperschaft das Recht haben, das zu tun.

Daher liege es nun auch an Niederösterreich zu sagen, ob noch eine politische Lösung möglich sei oder ob juristisch entschieden werden müsse, meint Pröll. Für ihn als Umweltminister mache es natürlich Sinn, weniger Handymasten zu haben.

Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl begrüßt das öffentliche Versprechen des nö. Landeshauptmanns Erwin Pröll [ÖVP], keine Handymasten-Steuer einzuheben, wenn es weniger Handymasten gibt. Das sei eine klar Zusage, die den Weg zu einem sinnvollen, politischen Kompromiss öffnen könne, so Leitl.

Die österreichische Bürgerinitiative der Mobilfunkkunden hat die EU-Kommission unterdessen aufgefordert, rasch die Rechtmäßigkeit der niederösterreichischen Handymasten-Steuer zu klären.