Designer weist Bill Gates in die Schranken

26.03.2007

Im Streit um die Domain Corbis.net setzt sich der britische Webdesigner John Pickworth vor der UNO-Urheberrechtsbehörde WIPO gegen den Bildvermarktungsriesen Corbis, der im Eigentum von Bill Gates steht, durch.

Corbis, das die Domain Corbis.com besitzt, klagte vor der World Intellectual Property Organization [WIPO] auf die Rechte an der Domain Corbis.net. Die Bildagentur verwies darauf, dass sie die Markenrechte am Namen Corbis halte und diese schützen müsse.

Die WIPO wies die Klage jedoch ab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass sich Pickworth mit der Domain nicht bereichern wollte. Das konnte auch von Corbis nicht nachgewiesen werden.

Seltener Fall

Die Entscheidung der UNO-Behörde ist alles andere als alltäglich. Die WIPO hatte bei strittigen Domains bisher fast immer zu Gunsten großer Unternehmen entschieden.

Pickworth gab an, beim Kauf der Domain nichts über die Existenz der gleichnamigen Bildagentur gewusst zu haben.

Er nutze die Domain seit Jahren, um Webdesigns zu testen, sagte er.

Ratgeber in Arbeit

Der Webdesigner zeigte sich über den Schiedsspruch der UNO-Stelle erleichtert. Er sei froh, dass er die Rechte an der Domain behalten darf.

Nun plant der Designer, einen Ratgebertext zu verfassen, um anderen, die in ähnliche Situationen geraten, Hilfestellungen zu geben: Vielleicht denken große Unternehmen künftig zwei Mal darüber nach, bevor sie "kleine Leute" verklagen, sagte Pickworth.

Corbis wollte das Urteil vorerst nicht kommentieren.

Im Jahr 2006 gingen bei der WIPO 1.823 Beschwerden wegen unrechtmäßiger Domain-Nutzung [Cybersquatting] ein. Das waren 25 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Seit 1999, als das Schiedsverfahren eingerichtet wurde, entschied die UNO-Stelle in 84 Prozent der Fälle für den Kläger.

(futurezone | AP)