Haftstrafen für "Moorhuhn"-Manager
Der Gerichtsprozess um zwei Ex-Vorstände des deutschen Dot.com-Unternehmens Phenomedia AG ist nach vier Jahren zu Ende. Die beiden hatten, um ständig neue Rekordzahlen des Computerspieles "Moorhuhn" zu präsentieren, regelmäßige Umsätze vorgetäuscht und Verträge gefälscht.
Die beiden Manager wurden in dem Prozess um millionenschweren Betrug, Bilanzfälschung und Untreue zu Haftstrafen verurteilt. Der 39 Jahre alte Ex-Vorstandschef erhielt drei Jahre und zehn Monate, der ehemalige Finanzvorstand (37) drei Jahre Haft.
Die Angeklagten hatten zuletzt nach über vier Jahren Prozessdauer am Bochumer Landgericht Geständnisse abgelegt. Sie gaben zu, die Bilanzen des Unternehmens, das mit dem Computerspiel weltbekannt wurde, jahrelang mit Scheinumsätzen geschönt zu haben. Das Unternehmen in Bochum-Wattenscheid besaß zu Hochzeiten einen Börsenwert von rund einer Milliarde Euro.
Keine Kraft zum Weiterkämpfen
Nach fast 120 Prozesstagen hatten sich die Angeklagten Anfang Februar dazu durchgerungen, die Taten einzuräumen. "Ich habe nicht mehr den Willen und nicht mehr die Kraft, um weiterzukämpfen", sagte der Ex-Vorstandsvorsitzende in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung.
Die Angeklagten hatten die Phenomedia AG 1999 an die Börse gebracht. "Wir wurden mit fremdem Geld nur so zugeworfen, aber wir hatten nicht die Fähigkeit, damit umzugehen", sagte der 39-Jährige. Unter dem stetig wachsenden Druck des Neuen Marktes habe man sich schließlich gezwungen gesehen, immer neue Rekordzahlen zu präsentieren.
Umsätze vorgetäuscht
Zu diesem Zweck seien regelmäßig Umsätze vorgetäuscht und entsprechende Verträge gefälscht worden. "Ich habe Fehler gemacht, schlimme Fehler", sagte der frühere Vorstandsvorsitzende.
Laut Staatsanwaltschaft entstand durch Scheingeschäfte, erschwindelte Kredite und Untreuehandlungen ein Schaden im deutlichen zweistelligen Millionenbereich. Die Anklagebehörde hatte Strafen von viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren gefordert.
Angesichts der langen Verfahrensdauer legte die 6. Strafkammer im Urteil fest, dass von den nun verhängten Haftstrafen je 15 Monate bereits als verbüßt gelten.
Moorhuhn hat überlebt
Das Moorhuhn hat den Abschuss an der Börse im übrigen überlebt. Aus der insolventen Gesellschaft ging mit Hilfe deutscher und niederländischer Investoren die Phenomedia Publishing GmbH hervor, die die Moorhuhnrechte übernahm und 2008 sogar erstmals schwarze Zahlen schrieb.
(dpa)