Das Moorhuhn vor Gericht

DOTCOM-BLASE
03.02.2009

Managern des deutschen Dot.com-Unternehmens Phenomedia droht eine Haftstrafe. Bereits die Zahlen zum Börsengang 1999 waren angeblich aufgeblasen.

Im mehr als vier Jahre dauernden Prozess um Betrug, Bilanzfälschung und Untreue bei der Bochumer Phenomedia AG hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen beantragt.

Zwei ehemalige Topmanager sollen für viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahre in Haft. Die Phenomedia AG war durch die Spielfigur Moorhuhn international bekanntgeworden.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagten die Bilanzen mit Scheingeschäften künstlich "aufgeblasen" hatten. Dabei soll ein zweistelliger Millionenschaden entstanden sein.

Aufgeblasener Börsengang

Nach anfänglichem Zögern hatten die Angeklagten zuletzt doch noch umfassende Geständnisse abgelegt.

Schon der Prospekt vor dem Börsengang der Phenomedia AG im Jahr 1999 soll mit falschen Angaben aufgemacht gewesen sein.

Von privaten Anlegern sollen damals an nur einem Tag rund 20 Mio. Euro in die Unternehmenskasse geflossen sein.

Wer verloren hat

Die beiden Ex-Vorstände hatten sich im Frühjahr 2002 selbst angezeigt. Zuvor sollen sie vom Aufsichtsrat des Unternehmens auf Unregelmäßigkeiten in den Büchern angesprochen worden sein.

Nach Bekanntwerden der Vorgänge innerhalb der Moorhuhn-Firma war der Aktienkurs jäh abgestürzt. Zahlreiche Anleger verloren ihr Geld, zahlreiche Angestellte ihren Arbeitsplatz.

(futurezone/dpa)