02.05.2001

VOLKSZÄHLUNG

Bildquelle: orf on

Gestaffelte Strafen für Datenverweigerer

Wer die Fragebögen unvollständig ausfüllt bzw. die Volkszählung überhaupt "verweigert", muss theoretisch mit einem Verwaltungsstrafverfahren [Höchststrafe: 30.000 ATS] rechnen.

Allerdings, so Karl Isamberth, Volkszählungs-Projektleiter bei der Statistik Austria, gegenüber der APA, liege es im Ermessen der Gemeinden, ob bei einem "fehlenden Kreuzerl" am Fragebogen schon ein Verfahren eingeleitet werde oder nicht.

Die Höchststrafe könne beim ersten Mal jedenfalls nicht verhängt werden.

Massenverweigerung

Die Grünen haben dazu aufgerufen, Fragen zum Religionsbekenntnis, zur Umgangssprache und zum Haushaltsvorstand nicht zu beantworten.

Sollte dieses Beispiel Schule machen und Hunderte Bürger die Angaben verweigern, würde den Gemeinden laut Isamberth wohl "nichts anderes übrig bleiben" als Strafverfahren einzuleiten.

Wie viele Strafverfahren es bei der letzten Volkszählung 1991 gegeben habe, könne er nicht beantworten, so Isamberth: "Es gibt keine Statistik. Aus Gesprächen mit den Gemeinden weiß ich allerdings, dass es Strafen gegeben hat."

Grundsätzlich sei die Strafdrohung allerdings "kein Rachefeldzug", sondern solle lediglich klarstellen, "dass es eine gewisse Bürgerpflicht gibt", an der Volkszählung teilzunehmen.

Dass die Frage nach dem Religionsbekenntnis, wie von den Grünen behauptet, verfassungswidrig sei, sei ihm nicht bekannt, sagte Isamberth.

Um die unzulässige Beeinflussung des Volkszählungsergebnisses durch die Gemeinden zu verhindern, habe man diese "noch einmal expressis verbis darauf hingewiesen, dass es auf keinen Fall vorausgefüllte Fragebögen geben darf", so Isamberth. Bei der Volkszählung 1991 hatte ein Mitarbeiter der Unterkärntner Gemeinde Feistritz im Rosental beim Punkt Amtssprache vorsorglich "Deutsch" angekreuzt. Damals habe man "ganz scharf durchgegriffen" und für die Vernichtung der betreffenden Fragebögen gesorgt, berichtete Isamberth. Ob es auch innerhalb der Gemeinde Konsequenzen gegeben habe, wisse er nicht.