Ein guter Tag vor Gericht für Microsoft
Nach der mündlichen Verhandlung im Microsoft-Berufungsverfahren sehen Rechtsexperten die Chancen für eine Aufhebung des Zerschlagungsurteils immer weiter steigen.
Im Mittelpunkt des zweiten und letzten Tages der Anhörung stand das Verhalten von Bundesrichter Thomas Penfield Jackson, der im Juni vergangenen Jahres die Aufspaltung des weltgrößten Software- Herstellers in zwei unabhängige Firmen verfügt hatte.
Mehrere Richter äußerten sich empört und besorgt über abfällige Äußerungen, die Jackson in der Öffentlichkeit über Microsoft und dessen Gründer Bill Gates gemacht hatte. So verglich er beispielsweise Gates mit Napoleon.
Vor allem der vorsitzende Berufungsrichter Harry Edwards nannte Jacksons Verhalten "beunruhigend". Es deute tatsächlich auf Voreingenommenheit hin. Edwards kritisierte auch, dass Jackson vor Abschluss des Verfahrens verschiedenen Medien Interviews gegeben habe. Microsoft stützt seine Berufung zu einem großen Teil auf den Vorwurf, dass Jackson starke Antipathien gegen das Unternehmen und insbesondere gegen Gates habe. Ihm sei es von vornherein nur darum gegangen, Microsoft zu bestrafen, sagten die Rechtsvertreter des Unternehmens in der Anhörung.
Positive Signale für MicrosoftZeitplan unklar
Die Anwälte der Klägerseite verzichteten weitgehend auf eine Verteidigung Jacksons. Bei ihrer Befragung durch die Berufungsrichter argumentierten sie, dass es unabhängig von Jacksons Verhalten genügend gute Gründe für eine Aufspaltung des Konzerns gebe.
Wann das Revisionsgericht entscheiden wird, ist ungewiss. Die Richter haben aber deutlich gemacht, dass sie sich Zeit lassen wollten.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass Microsoft als Minimum einen Teilerfolg erzielen wird. Das heißt, dass der Fall zumindest an die erste Instanz, das Bundesbezirksgericht, zur Neuverhandlung über Strafmaßnahmen zurückverwiesen wird.
Dann würde aber ein anderer Richter als Jackson mit der Angelegenheit betraut.
