Positive Signale für Microsoft
Im Kartellprozess gegen Microsoft verdichten sich die positiven Signale für den Konzern.
Bei der mündlichen Verhandlung in Washington nahm das US-Berufungsgericht in dieser Woche das Zerschlagungsurteil von Bundesrichter Thomas Jackson geradezu auseinander.
Das Trommelfeuer von Fragen an die Anwälte der US-Regierung ließ erkennen, dass den Berufungsrichtern nicht einmal die vermeintlichen Tatsachen aus der ersten Instanz heilig sind.
Für ihn sei Jacksons Feststellung der Fakten "kein Evangelium", sagte der vorsitzende Berufungsrichter Harry Edwards.
Jetzt ist fraglich, was vom Zerschlagungsurteil übrig bleibt, wenn die zweite Instanz im Sommer ihr Urteil spricht.
Richter bezweifelt Logik des Microsoft-VerfahrensSchwachstelle
Insgesamt vier Stunden verbrachten die Berufungsrichter damit, Jacksons Feststellung zu hinterfragen, laut der Microsoft seinen Browser Explorer illegal in sein Betriebssystem Windows integriert hat.
Die Koppelung allein habe nicht ausgereicht, den Microsoft-Rivalen Netscape mit seinem Konkurrenzprodukt Navigator vom Markt zu drängen, gab Edwards zu bedenken.
Bereits 1998 hatte die Berufungskammer dem Softwarekonzern gestattet, den Browser ins Betriebssystem einzubauen. Schon deshalb halten die meisten Fachleute diesen Aspekt für die Schwachstelle des erstinstanzlichen Urteils.
"Bill Gates verhält sich wie Napoleon"Persönliche Animositäten
Kritischer setzten sich die Berufungsrichter in ihren Fragen mit Microsofts Verhalten gegenüber den Computerherstellern auseinander. Jackson hatte festgestellt, dass der Konzern seine Großabnehmer zwang, den Internet Explorer zusammen mit Windows auszuliefern.
Das ist laut den meisten Rechtsexperten allerdings der Punkt, in dem die Regierungsanwälte das Berufungsgericht unbedingt überzeugen müssen, um ihre Chancen auf eine harte Bestrafung von Microsoft zu wahren.
Microsoft zog vor diesem Hintergrund alle Register, Jackson zu diskreditieren. Der Bundesrichter hatte sich nach dem Prozess eine Blöße gegeben, indem er Gates öffentlich als Möchtegern-Napoleon charakterisierte.
Befindet das Berufungsgericht, dass Jackson voreingenommen war und der Prozess gegen Microsoft deshalb unfair verlief, dann könnte es das Urteil gänzlich umstoßen und eine Wiederholung des Verfahrens mit einem anderen Richter anordnen. Bemängelt es nur die von Jackson angeordnete Zerschlagung, dann wandert der Fall womöglich zur Verhängung weniger drastischer Auflagen zurück an ihn.
