08.09.2005

EUGH-URTEIL

Streit um Handymasten-Steuer prolongiert

Das am Donnerstag ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes [EuGH] über die belgische Mastensteuer ist für die Frage, ob die niederösterreichische Handymasten-Steuer wettbewerbsrechtlich bedenklich ist, nicht relevant.

Das Urteil des EuGH bezog sich nämlich nur auf die im EU-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit, die Entscheidung über eine mögliche Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation verwies der EuGH zurück an das nationale belgische Gericht.

Der EuGH habe sich inhaltlich nicht geäußert, das Urteil sei damit auf Österreich nicht anwendbar, sagte der Geschäftsführer des Forums Mobilkommunikation, Thomas Barmüller. In den Hauptargumenten der Mobilfunkbetreiber gegen die Mastensteuer, die in Niederösterreich 2006 eingeführt werden soll, habe der EuGH kein Urteil gefällt.

Die österreichischen Mobilfunkbetreiber werden daher weiterhin national wie auf EU-Ebene gegen die Steuer vorgehen, kündigte Barmüller an. Vor dem Verfassungsgerichtshof sollen die Klagen noch im September, spätestens aber Oktober eingebracht werden.

Klagen vor dem EuGH

Auf EU-Ebene setzen die Mobilfunker auf die EU-Kommission, die eine Klage gegen die niederösterreichische Steuer vor dem EuGH einbringen könnte, sagte Barmüller.

Hier gehe es vor allem um die Frage, ob die Steuer den Plänen zuwiderlaufe, die Mitgliedsstaaten mit neuen Technologien wie Mobilfunk auszustatten, und um die Frage der Wettbewerbsverzerrung, zumal kleine Betreiber durch die Steuer stärker belastet würden als größere.

Die Hoffnung, dass Österreich selbst eine Klage vor dem EuGH einbringen werde, habe man bereits im August begraben, als der Ministerrat auf einen Einspruch gegen das Gesetz verzichtet habe.

Insgesamt hoffe die Mobilfunkbranche noch immer auf eine "politische Lösung" mit Niederösterreich, so Barmüller weiter.

Politische Lösung gesucht

Niederösterreich aber verlange von den Mobilfunkern "jeden Tag etwas anderes", derzeit wolle man, dass zwei Drittel aller Mobilfunkstationen in Niederösterreich auf dem verbliebenen Drittel kumuliert würden, was aber unsinnig und im Sinne einer breiten Mobilfunkversorgung technisch unmöglich sei.

"Das wäre dasselbe, wie wenn man die Straßenbeleuchtung in St. Pölten zu zwei Dritteln abbauen würde, dann wäre die Stadt auch nicht mehr ausgeleuchtet", so Barmüller.

Die Steuer und das zu erwartende Ping-Pong-Spiel zwischen den nationalen und EU-Gerichten habe eine gewisse Analogie zur Getränkesteuer, mit dem Unterschied, dass die Handymasten-Steuer, sollte sie rechtlich gekippt werden, eins zu eins an die Kunden zurückgezahlt werden könne, da man im Unterschied zur Getränkesteuer die genauen Zusatzkosten für die Handyuser kenne, so Barmüller.