"Porno"-Domain in der Warteschleife
Die Internet-Verwaltung ICANN [Internet Corporation for Assigned Names and Numbers] hat im Juni einer eigenen Top-Level-Domain [TLD] für sexuelle Angebote im Netz zugestimmt.
Damit soll eine Art virtuelles Rotlichtviertel geschaffen werden. Nach ursprünglichen Plänen hätte die Domain bereits ab Herbst oder Winter erste Abnehmer finden sollen, die US-Regierung macht dem Vorhaben nun aber einen Strich durch die Rechnung.
Das US-Handelsministerium forderte die ICANN auf, eine entsprechende Vertragsvergabe an den Domain-Registrar ICM Registry, die am Dienstag unterzeichnet werden sollte, aufzuschieben.
Laut Generalsekretär Michael Gallagher seien rund 6.000 Briefe und E-Mails beim Ministerium eingegangen, in denen die Sorge über die Auswirkungen der Porno-Domain auf Familien und Kinder ausgedrückt wird.
Es traten bereits früher Befürchtungen auf, dass die neue Domain nur wenig zum Schutz der Kinder beitragen könnte.
Eigene Sex-Domain geht an den StartRegistrar gibt sich verhandlungsbereit
ICM Registry hat nun zugestimmt, dass die Finalisierung des Vorhabens um einen Monat aufgeschoben wird, und will damit die geäußerten Bedenken zerstreuen.
ICM-Chef Jason Hendeles betonte jedoch, dass die .xxx-Domain prinzipiell schon genehmigt sei.
Kritik an der Einführung der Porno-Domain gab es bisher nicht nur von den US-Konservativen, auch einige UNO-Mitgliedsstaaten hatten der Entscheidung vor allem deshalb eine Absage erteilt, weil die ICANN eine inhaltliche Kontrolle der Domain abgelehnt hatte.
Die Verwaltungsstelle ICANN kommt nun einmal mehr in Bedrängnis, nachdem in vergangener Zeit immer öfter Rufe nach einer unabhängigen Verwaltung laut geworden waren.
Die USA stellten kürzlich unmissverständlich klar, dass sie gar nicht daran denken, die Verwaltung des Internets aus der Hand zu geben, sowohl bei den Root-Servern, die als Verteilerknoten eingesetzt werden, als auch bei der Aufsicht über ICANN.
USA wollen Netzverwaltung nicht aufgebenVetorecht
Das Handelsministerium, das die ICANN 1998 eingesetzt hat, behält sich bei den Entscheidungen der Institution bis heute ein Vetorecht vor, so auch bei den .xxx-Domains.
