03.08.2005

DEUTSCHLAND

Kaufangebot bei eBay ist verbindlich

Wer im Online-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen.

Das hat zumindest in Deutschland das Oberlandesgericht Oldenburg [Niedersachsen] entschieden. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Mann zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendete.

In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.

Der Emsländer hatte ein Auto mit einem Startpreis von einem Euro bei eBay offeriert. Der Wert des Wagens lag bei 7.000 Euro.

Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Mann zwei Wochen genannt. Nach einer Woche beendete er die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bayer mit 4.550 Euro den höchsten Preis geboten. Als der Verkäufer das Auto nicht ausliefern wollte, klagte der Bayer auf Zahlung des Gewinns aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Fahrzeugs.