Provider müssen Userdaten bekannt geben
Internet-Provider müssen bei Rechtsverstößen ihrer Kunden Auskunft über deren Name und Adressen geben, auch wenn die User eine dynamische, also wechselnde IP-Adresse zugewiesen bekommen hatten.
Das hat der Oberste Gerichtshof [OGH] am Dienstag entschieden, wurde im OGH bestätigt. Dieses Urteil hat unter anderem für die Verfolgung von Benützern illegaler Musiktauschbörsen im Internet Bedeutung, betonte der Verband der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] in einer Aussendung.
Die technische Vergabe der IP-Adresse sei irrelevant, hieß es im OGH. Zuvor hatte es zu der Frage, ob es auch bei dynamisch vergebener IP-Adresse Auskunftspflicht gebe, zwei unterschiedliche Beschlüsse von Gerichten zweiter Instanz in Wien und Graz gegeben.
Die Auskunftspflicht bei statischer IP-Adresse war auch zuvor schon unbestritten.
Stammdatenauskunft statt Überwachung
Bei der vom Provider zu leistenden Auskunft handle es sich um eine Stammdatenauskunft und nicht um eine Telekommunikationsüberwachung oder Rufdatenerfassung, wie die Provider argumentiert hatten. Daher sei das Telekommunikationsgeheimnis nicht betroffen, so der OGH.
"Eine Anonymität im Internet, mit der manche Filesharer offenbar spekuliert haben, gibt es bei Gesetzesverletzungen definitiv nicht", meinte IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch in der Aussendung.

Deutlicher Rückgang bei illegalen Downloads
Einen "deutlichen" bzw. bei den unter 20-Jährigen "dramatischen" Rückgang von illegalen Musik-Downloads konstatierte die IFPI bereits im Juni dieses Jahres.
Im ersten Quartal 2005 sei der Musikkonsum über Online-Tauschbörsen laut Austrian Internet Monitor bei den unter 20-Jährigen um 40 Prozent zurückgegangen, bei allen Internet-Usern um durchschnittlich 26 Prozent.
Gute Erfahrungen mit Online-Musikkauf
Im Aufwind sind die legalen Angebote zum Musikerwerb im Netz, so
die Studie. Die Arbeiterkammer OÖ hat nun bei sieben Anbietern in
Österreich Testeinkäufe gemacht - mit großteils erfreulichem
Ergebnis.

