Bwin erwirkt Einstweilige gegen Lotterien

kolportiert
14.04.2008

Handelsgericht Wien gegen staatliches Monopol

Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung gegen die Österreichischen Lotterien ausgestellt, die behaupteten, sie seien kraft Monopols der einzige legale Marktteilnehmer in Österreich und Kontakte mit der Internet-Konkurrenz könnten Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Bwin hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Das berichtet "Der Standard" [Dienstag-Ausgabe].

"Objektiv unrichtig"

Das Gericht folgte den Einwänden des börsenotierten Unternehmens, und bezeichnet das Monopol als "unzulässige Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit".

Die Behauptungen der Lotterien - sie ist gemeinsam mit den Casinos Austria mit der Plattform Win2day im Online-Geschäft tätig - sei "objektiv unrichtig".

Bemerkenswert in dem Verfahren ist laut "Standard" die Rolle des Finanzministeriums, das den Lotterien nur einen Tag nach Ersuchen mit einer Stellungnahme im Verfahren beisprang.

Das Ressort empfahl dem Gericht demnach, Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Glücksspielgesetzes einzuschalten.

(APA)