Bewährungs-Jugendstrafe für Virenautor
Das deutsche Landgericht Verden hat den Autor der Internet-Würmer "Sasser" und "Netsky" zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag nach der Urteilsverkündung.
Im Mai 2004 hatten die Computerschädlinge im Internet weltweit Hunderttausende Rechner lahm gelegt. Experten schätzen den entstandenen Schaden auf mehrere Millionen Euro.
Microsoft hat die Verurteilung des Entwicklers der Internet-Würmer "Sasser" und "Netsky" begrüßt und zahlt an Hinweisgeber die versprochene Belohnung in Höhe von 250.000 Dollar.
Hinweise Dritter hätten zur Ermittlung des Täters geführt, teilte Microsoft am Freitag in München mit. Die Hinweisgeber erhalten nun das Geld.
"Immense Schadensfolgen"
Im Prozess gegen den 19-jährigen Autor forderte die
Staatsanwaltschaft ursprünglich eine zweijährige Jugendstrafe. "Der
Staatsanwalt ist von einer Schwere der Schuld ausgegangen wegen der
immensen Schadensfolgen", sagte die Sprecherin des Landgerichts
Verden, Katharina Krützfeldt.

"Sehr gute Entwicklung"
Die Strafe wird an eine dreijährige Bewährungszeit geknüpft, während der der Verurteilte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Krankenhaus oder Altenheim leisten muss.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Streichsbier, erklärte: "Die Schwere der Schuld liegt hier vor, weil der Angeklagte seine Fähigkeiten falsch eingesetzt hat. Er ist auf dem Gebiet der Programmierung durchaus begabt, hat sich aber fehlleiten lassen." Der Hobby-Programmierer habe erst aufgehört, "als das Landeskriminalamt kam".
Streichsbier begründet den Antrag auf Bewährung mit der "sehr guten Entwicklung", die der 19-Jährige in der Vergangenheit genommen habe. "Würde man ihn einsperren, würde das alles wieder zunichte machen. Er hat eine Arbeit und eine Freundin - alles, was man braucht, um ein vernünftiges Leben aufzubauen", erläuterte sie kürzlich.
Dem 19-Jährigen drohen nun noch Schadenersatzklagen. Bisher seien vor dem Landgericht aber keine entsprechenden Klagen anhängig, sagte die Sprecherin. In vier Zivilklagen vor dem Amtsgericht Rotenburg hatten sich die Kläger mit dem Sasser-Entwickler bereits auf Zahlungen im niedrigen dreistelligen Bereich geeinigt, sagte der Direktor des Amtsgerichts Arnd Bosse.
