"Sasser"-Autor drohen zwei Jahre Haft
Im Prozess gegen den 19-jährige Autor der Internetwürmer "Sasser" und "Netsky" fordert die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Jugendstrafe
"Der Staatsanwalt ist von einer Schwere der Schuld ausgegangen wegen der immensen Schadensfolgen", sagte die Sprecherin des Landgerichts Verden, Katharina Krützfeldt. Die Strafe soll laut Antrag zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden.
Zusätzlich plädierte die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte 200 Sozialstunden leistet. Die Verteidigung folgte dem Antrag auf gemeinnützige Arbeit und Gefängnisstrafe, allerdings mit höchstens einem Jahr auf Bewährung.
Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
Dem mutmaßlichen Wurm-Entwickler wird vorgeworfen, mit der Verbreitung der Computerschädlinge im Internet im Frühjahr 2004 weltweit tausende Computer zum Absturz gebracht zu haben. Experten schätzen den entstandenen Schaden auf mehrere Millionen Euro.

Leben nach Sasser mit Arbeit und Freundin
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Streichsbier, erklärte: "Die Schwere der Schuld liegt hier vor, weil der Angeklagte seine Fähigkeiten falsch eingesetzt hat. Er ist auf dem Gebiet der Programmierung durchaus begabt, hat sich aber fehlleiten lassen." Der Hobby-Programmierer habe erst aufgehört, "als das Landeskriminalamt kam".
Streichsbier begründet den Antrag auf Bewährung mit der "sehr guten Entwicklung", die der 19-Jährige in der Vergangenheit genommen habe. "Würde man ihn einsperren, würde das alles wieder zunichte machen. Er hat eine Arbeit und eine Freundin - alles, was man braucht, um ein vernünftiges Leben aufzubauen", erläuterte sie.
Am letzten Verhandlungstag wurde erstmals auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gehört. Auch diese habe den Richtern empfohlen, eine Jugendstrafe zu verhängen, sagte Streichsbier.