Modernste Überwachung für den Karlsplatz
Die permanente Videoüberwachung auf dem Schwedenplatz findet derzeit noch mit analogen Mitteln statt. Die neue Anlage auf dem Karlsplatz wird jedenfalls wesentlich moderner werden - und bei weitem nicht die einzige derartige Überwachungsanlage sein.
Das Innenministerium hat nämlich EU-weit insgesamt 40 digitale Videoüberwachungsanlagen ausgeschrieben: Die Ausschreibung für je "20 Stück 2-Kanal mobile, digitale Videoaufzeichnungsysteme und 20 Stück 4-Kanal stationäre digitale Videoaufzeichnungssysteme" läuft noch bis 16. August, die ersten Lieferungen werden für Mitte September erwartet.
Dazu passt die Bestätigung von Johannes Rauch, dem Sprecher von Innenministerin Liese Prokop [ÖVP], am vergangen Freitag. Nach dem Schwedenplatz werde nun auch der Wiener Karlsplatz ständig videoüberwacht. Man greife dabei auf bestehende Kameras zurück, die Videoüberwachungsanlage sei aber noch im Beschaffungsstadium.
Die Videoüberwachung des KarlsplatzesDas System auf dem Schwedenplatz
Eine Kamera, ein Modell von Videotronic, ist fix auf dem Platz montiert und überträgt ihre Farbbilder auf 2.360 MHz, also knapp unterhalb der WLAN-Frequenz von 2,4 GHz in einen mobilen Überwachungswagen. Die Übertragung erfolgt analog nach der gebräuchlichen PAL-Norm, die Bilder sind jedoch invertiert. Auf gewöhnlichem Empfangs-Equipment sind sie für Dritte daher nur schemenhaft wahrnehmbar.
Im Funkwagen selbst ist eine Videoüberwachungszentrale untergebracht, eine Richtfunkantenne auf dem Dach sorgt für den Empfang. Die Befehle zur Kamerasteuerung werden auf einer Frequenz von 433 MHz übertragen.
Wie der "Standard" am vergangenen Samstag berichtete, soll für Herbst 2005 eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geplant sein, die angeblich das Filmen im Zuge der "erweiterten Gefahrenerforschung" gestattet, also auch ohne konkreten Verdacht.
Diesbezügliche Anfragen der futurezone in den Bundesministerien für Justiz sowie Inneres laufen. Laut der bisher letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes vom Frühjahr 2005 sind geplante Videoüberwachungen beim Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums meldepflichtig.
Sicherheitspolizeigesetz 2005
19. § 62a Abs. 7 lautet: (7) Sicherheitsbehörden, denen sich eine
Aufgabe gemäß § 21 Abs. 3 stellt, haben unverzüglich den
Bundesminister für Inneres zu verständigen. Dieser hat dem
Rechtschutzbeauftragten Gelegenheit zur Äußerung binnen drei Tagen
zu geben. Ermittlungen nach § 21 Abs. 3 dürfen erst nach Ablauf
dieser Frist oder Vorliegen einer entsprechenden Äußerung des
Rechtsschutzbeauftragten gesetzt werden, es sei denn, es wären zur
Abwehr schwerer Gefahr sofortige Ermittlungen erforderlich. Gleiches
gilt auch für die beabsichtigte Überwachung öffentlicher Orte mit
Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten im Sinne des § 54 Abs. 6.
Die komplette Novelle
