Gericht stützt DT-Immobilienbewertung
Das Frankfurter Oberlandesgericht hat den klagenden Aktionären im Prozess gegen die Deutsche Telekom einen ersten Schlag versetzt. Es erklärte die umstrittene Immobilienbewertung des Unternehmens grundsätzlich für rechtens.
Vor dem Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt wurde am Dienstag der Anlegerprozess gegen die Deutsche Telekom AG [DT] fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich versuchte am zweiten Prozesstag erneut, gemeinsam mit den Anwälten beider Seiten die Fülle der Vorwürfe zu straffen, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Rund 17.000 Aktionäre der Deutschen Telekom fühlen sich von Angaben des Konzerns in den Börsenprospekten zur zweiten und dritten Aktienplatzierung getäuscht. In dem laufenden Prozess geht es um die dritte Tranche im Jahr 2000.
Das OLG führt die Verhandlung als Musterverfahren um es zu vereinfachen, muss sich aber mit 33 Hauptstreitpunkten auseinandersetzen: So soll die Deutsche Telekom ihre Immobilien zu hoch bewertet haben.
Immobilienbewertung rechtens
Das OLG Frankfurt hat am Dienstag aber bereits klargemacht, dass es die umstrittene Gruppenbewertung der DT-Immobilien für rechtens hält - ein Rückschlag für die klagenden Aktionäre.
Auch die nachträgliche Neubewertung um 2,5 Milliarden Euro bedeute nur einen Fehler von zwölf Prozent, was bei Immobilienbewertungen im Rahmen bleibe, erklärte das Gericht. Möglicherweise hätte das Unternehmen aber auf die besondere Bewertungsmethode in seinen Börsenprospekten hinweisen müssen. Es stelle sich aber die Frage, ob dieser Prospektfehler wesentlich gewesen sei.
Zur Eröffnungsbilanz der Deutschen Telekom waren nach früheren Angaben rund 53 Prozent des auf 35 Milliarden DM Verkehrswert angesetzten Immobilienvermögens in Gruppen [Cluster] zusammengefasst worden. Die Buchwerte bildeten auch eine Grundlage für den dritten Börsengang im Jahr 2000, um den es in dem Frankfurter Prozess ausschließlich geht.
Die DT hatte 2001 Wertberichtigungen von rund 2,5 Milliarden Euro bei ihrem Immobilienvermögen vorgenommen. Anlegeranwalt Klaus Rotter sagte im Prozess, dass spätestens ab 1999 der Abschreibungsbedarf im Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger davon aber nichts erfahren hätten.
VoiceStream-Akquise belastet
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Akquise des US-Mobilfunkers VoiceStream. Diese soll die DT während der Zeichnungsfrist verheimlicht haben. Der Kauf belastete die DT letztlich mit über 30 Mrd. Euro und führte zu hohen Abschreibungen. Die erwarteten Belastungen aus dem US-Zukauf sorgten für zusätzlichen Druck auf den bereits wegen der nachlassenden Börseneuphorie abgestürzten Aktienkurs der DT.
VoiceStream soll bei der Zeugenvernehmung ab Montag zunächst im Mittelpunkt stehen. Rede und Antwort dazu sollen unter anderen die ehemaligen DT-Chefs Ron Sommer und Kai-Uwe Ricke sowie der amtierende Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick stehen.
Prozessdauer noch nicht absehbar
Zunächst sind bis Ende Mai 17 Verhandlungstage angesetzt. Die Gesamtdauer des Prozesses ist noch nicht absehbar. Das hänge wesentlich vom Ergebnis der Beweisaufnahme ab, hieß es vom Gericht. Erheblich länger könnte der Prozess dauern, wenn es notwendig werden sollte, über die strittige Immobilienbewertung der DT auch noch Sachverständigengutachten einzuholen. Beide Seiten haben zudem durchblicken lassen, bei einer Niederlage in die nächste Instanz zu gehen.
(Reuters | dpa)
