Händler unterschätzen Web-Shops
Konsumentenrelevante Rechtsvorschriften werden von heimischen Internet-Händlern nicht immer eingehalten. Das ergab zuletzt eine Überprüfung der ARGE Daten.
Bei der vom Konsumentenschutzministerium Ende 2004 beauftragten Überprüfung österreichischer Web-Shops wurden vor allem jene Bestimmungen überprüft, die es Konsumenten erleichtern, Geschäfte sicher über das Internet abzuwickeln.
Mängel zeigten sich bei den Informationen zum Bestellvorgang und über das bestehende Rücktrittsrecht beim Online-Handel auf Grund des Konsumentenschutzgesetzes, so Konsumentenschutz-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek [BZÖ], vor allem aber bei den Anforderungen an die sichere Datenübertragung bei der Erfassung der persönlichen Daten.
Auch stellten zu wenige Händler klar, ob mit den Kundendaten gehandelt werde, oder verwiesen nicht auf das dazu bestehende Widerrufsrecht.
Leitfaden für Online-Shopping in ÖsterreichAnbieter unterschätzen Anforderungen
Sofern erforderlich wurden die Firmen angeschrieben und über den Rechtsrahmen informiert. Bei einer Folgeuntersuchung nach sechs Wochen konnte eine signifikante Verbesserung der Webauftritte festgestellt werden, so Dolinschek.
Auf Grund von Rückmeldungen der Firmen sei klar geworden, dass viele - vor allem kleinere - Firmen die Anforderungen an den kundenfreundlichen Web-Verkauf unterschätzen und zu wenig auf standardisierte Verkaufssoftware zurückgreifen.
Bei den Mängeln der sicheren Datenübertragung, die von den Firmen mit nur geringem Aufwand beseitigt werden könnten, könnten allenfalls rechtliche Klarstellungen erforderlich sein, so Dolinschek weiter.
Um den Konsumenten die Entscheidung, wo sie ihre Käufe im Internet tätigen, zu erleichtern, hat das Konsumentenschutzministerium die "10 Regeln des Internet-Einkaufes" erstellt.
"Sicher shoppen" [pdf]
