Mediengesetz im Bundesrat beschlossen
Im Rahmen der 722. Sitzung des Bundesrates wurde am Mittwoch die umstrittene Novelle zum Mediengesetz beschlossen.
Eine der weitgehendsten Änderungen der Novelle ist, dass jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - über ein Impressum verfügen muss. In diesem müssen zumindest Name und Wohnort des Website-Betreibers stehen, die genaue Adresse ist nicht nötig.
Sobald man auf seiner Website Stellung zu einem Thema bezieht und somit "die öffentliche Meinung beeinflussen" kann, müssen noch strengere Regeln beachtet werden.
Das trifft besonders die in letzter Zeit wachsende Zahl der Weblogs, die meist das Tagesgeschehen oder spezielle Themengebiete kommentieren und dadurch wohl auch zur Meinungsbildung beitragen können.
Vor allem die Unbestimmtheit des Begriffs "meinungsbildend" lässt viele Fragen offen.

Redner live im Netz
Als Redner sprachen Vertreter aller Parteien - der steirische
Landtagsabgeordnete Herwig Hösele [ÖVP] und die Wiener Abgeordneten
Albrecht Konecny [SPÖ], Peter Böhm [FPÖ] und Stefan Schennach
[Grüne] - allesamt pro Mediengesetz-Novelle - im Bundesrat zur
Novelle.

Ab 1. Juli
Die Novelle tritt am 1. Juli in Kraft. Der Nationalrat hat des
Gesetz bereits am 12. Mai beschlossen.
