Widerstand gegen Lehrerbenotung

spickmich.de
05.03.2008

Eine deutsche Lehrerin geht nach einer ersten juristischen Niederlage in Berufung gegen die Benotung von Lehrern im Internet.

Ein Sprecher des Oberlandesgerichts [OLG] Köln sagte am Mittwoch auf Anfrage, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Kölner Landgerichts sei vor wenigen Tagen eingegangen.

Das Landgericht hatte am 30. Jänner entschieden, dass die Bewertung von Lehrern im Internet-Portal Spickmich rechtmäßig sei. Benotungen in Kategorien wie "gut vorbereitet", "fair" und "menschlich" seien zulässige Meinungsäußerungen der Schüler. Die Deutsch- und Religionslehrerin sieht sich dagegen verunglimpft und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Einstweilige Verfügung gescheitert

Die Pädagogin hatte auf Unterlassung geklagt und strebt nach Aussage ihrer Anwälte eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an. Das OLG Köln wird sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befassen.

Die Lehrerin hatte ihre Benotung schon 2007 per einstweilige Verfügung stoppen lassen wollen, war aber vor dem Kölner Landgericht gescheitert.

Das OLG hatte das Urteil im November 2007 bestätigt und wird nun demnächst im Hauptsacheverfahren entscheiden.

250.000 Lehrer benotet

Das nichtkommerzielle Spickmich-Portal wird seit rund einem Jahr von Kölner Studenten betrieben und hat inzwischen eine halbe Million Nutzer. Insgesamt 250.000 Lehrer wurden bereits benotet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft [GEW] und der Deutsche Philologenverband lehnen das Portal ab.

Anders als in Deutschland dürfen französische Schüler ihre Lehrer nicht mehr im Internet benoten. Die Ausübung von Informations- und Meinungsfreiheit stoße an ihre Grenzen, wenn der Bildungsbetrieb gestört werde, urteilte ein Pariser Gericht am Montag.

In dem Verfahren hatten Lehrer und ein Lehrerverband gegen die Website Note2be geklagt. Dort sind künftig keine "namentlichen Angaben" zu Lehrern mehr erlaubt, auch nicht im Diskussionsforum.

(dpa)