03.02.2005

TELEFONIE

Schwarze Listen, "schlechte" Kunden

"Wir sind dafür, dass das Telekom-Gesetz in diesem Punkt geändert wird", sagte Harald Heschl, Bereichsleiter Privatinformation beim Kreditschutzverband.

Der Kreditschutzverband sei außerdem der Meinung, dass die Regulierungsbehörde selbst Interesse daran habe, der Telekom-Branche "die gleichen Möglichkeiten der Risikominimierung" zur Verfügung zu stellen, wie sie andere Branchen bereits haben. Heschl ist beim KSV unter anderem für die Warenkreditevidenz - die "Schlechtkunden" des Versandhandels - zuständig.

In Deutschland und Holland seien derartige Datenpools zur Betrugsbekämpfung im Telekom-Bereich bereits gebildet worden. Österreich hinke hier nach.

Hier zu Lande gelte es nun, seitens der RTR die "Erforderlichkeiten breiter auszulegen" und klare Verhältnisse zu schaffen.

Wie der Kunde auf die Liste kommt

Wie aber kommt der Kunde auf die schwarze Liste? Indem er aus irgendeinem Grund in einem Mobilfunkshop in Meinungsverschiedenheiten mit einem Verkäufer gerät und prompt im "Telekom Pool" derer landet, die in Österreich kein Vertragshandy mehr bekommen?

Eben nicht, sagte Heschl, sondern es gehe darum, "objektive Verhaltenskritieren zu schaffen", damit eben keine "Vermutungen" angestellt würden. Wenn etwa innerhalb der ersten Woche eines Handy-Neuvertrags exorbitante Roaming-Gebühren anfielen, dann könne zum Beispiel eine Summe von 1.000 Euro als Kriterium für einen Alarm dienen.

Es sei zwar richtig, dass die drei großen Datenbanken des KSV auch eine bestimmte Anzahl von "Schlechtkunden" aus dem Telekom-Bereich enthielten, so Heschl weiter, systematische Einmeldungen in den "Telekom-Pool" durch die Netzbetreiber habe es hingegen noch nicht gegeben.