Schwarze Listen, "schlechte" Kunden
"Wir sind dafür, dass das Telekom-Gesetz in diesem Punkt geändert wird", sagte Harald Heschl, Bereichsleiter Privatinformation beim Kreditschutzverband.
Der Kreditschutzverband sei außerdem der Meinung, dass die Regulierungsbehörde selbst Interesse daran habe, der Telekom-Branche "die gleichen Möglichkeiten der Risikominimierung" zur Verfügung zu stellen, wie sie andere Branchen bereits haben. Heschl ist beim KSV unter anderem für die Warenkreditevidenz - die "Schlechtkunden" des Versandhandels - zuständig.
In Deutschland und Holland seien derartige Datenpools zur Betrugsbekämpfung im Telekom-Bereich bereits gebildet worden. Österreich hinke hier nach.
Hier zu Lande gelte es nun, seitens der RTR die "Erforderlichkeiten breiter auszulegen" und klare Verhältnisse zu schaffen.
Die Position der RTR
Die zuständige Regulationsbehörde hatte sich zum Thema so
geäußert: Erstens sei man "in die Realisierung des Projekts nicht
eingebunden" gewesen und zweitens sehe das Telekommunikationsgesetz
vor, dass Betreiber Stammdaten ohne Einwilligung des Endkunden nicht
weitergeben dürfen.
Handynetze: "Schlechtkunden"-Datenbank in BetriebWie der Kunde auf die Liste kommt
Wie aber kommt der Kunde auf die schwarze Liste? Indem er aus irgendeinem Grund in einem Mobilfunkshop in Meinungsverschiedenheiten mit einem Verkäufer gerät und prompt im "Telekom Pool" derer landet, die in Österreich kein Vertragshandy mehr bekommen?
Eben nicht, sagte Heschl, sondern es gehe darum, "objektive Verhaltenskritieren zu schaffen", damit eben keine "Vermutungen" angestellt würden. Wenn etwa innerhalb der ersten Woche eines Handy-Neuvertrags exorbitante Roaming-Gebühren anfielen, dann könne zum Beispiel eine Summe von 1.000 Euro als Kriterium für einen Alarm dienen.
Es sei zwar richtig, dass die drei großen Datenbanken des KSV auch eine bestimmte Anzahl von "Schlechtkunden" aus dem Telekom-Bereich enthielten, so Heschl weiter, systematische Einmeldungen in den "Telekom-Pool" durch die Netzbetreiber habe es hingegen noch nicht gegeben.
Einblick in persönliche Daten
Besondere Betonung legt man beim KSV auf die Möglichkeit, dass
laut Datenschutzgesetz jeder die Möglichkeit hat, Einblick in den
mit seiner Person verknüpften Datenbestand zu nehmen. Einmal pro
Jahr sei das kostenfrei möglich, alle weitere Abfragen würden mit je
22 Euro vergebührt.
Das zugehörige Kontaktformular beim KSV
