"Schlechtkunden"-Datenbank ist in Betrieb
Laut Aussage des Betreibers ist die "Schlechtkunden-Datenbank" des Kreditschutzverbands von 1870 [KSV] bereits in Betrieb.
Allerdings werde sie derzeit noch nicht von allen Netzbetreibern genutzt, sagte Harald Heschl, KSV-Bereichsleiter für Privatkundeninformation, in einer ersten Reaktion auf den Bericht von futurezone.ORF.at zur APA.
Sinnvoll sei es aber, alle Anbieter ins Boot zu holen mit dem Ziel, die Kunden ausfindig zu machen, "die eine Spur durch alle Betreiber ziehen".
Heschl verwies auf die bestehende Warenkreditevidenz-Datenbank, in die auch die Telekom-Anbieter eingebettet werden sollen. Die Warenkreditevidenz wurde bisher in erste Linie durch den Versandhandel bestückt.
Zum Zwecke des vollständigen Erfassens von "Schlechtkunden" wird eine "flächendeckende Teilnahme des gesamten Sektors an der Warenkreditevidenz" angestrebt. Dazu gehört das "Einmelden von Zahlungsstörungen" ebenso wie die Sperrung von SIM-Karten, aber auch "Auffälligkeiten bei der Anmeldung" sollen ein Kriterium sein.
Die "Schlechtkunden-Datenbank" des KSVNicht gesetzkonform, sagt RTR
Bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR und der Arbeiterkammer [AK] stößt diese Vorgangsweise auf Unverständnis.
"Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Betreiber Stammdaten ohne Einwilligung des Endkunden nicht weitergeben dürfen. Eine entsprechende Information wird an den KSV und an die Betreiber ergehen", teilte die RTR Mittwochnachmittag mit.
Der KSV vertritt die Meinung, dass die betreffende Bestimmung im Telekomgesetz [TKG] im Widerspruch zu den Intentionen der Europäischen Kommission steht.
"Die EU-Richtlinie stellt unmissverständlich klar, dass subsidiär das EU-Datenschutzrecht gilt. Und Stammdaten sind eben nach den allgemeinen Grundsätzen nicht so geschützt wie Verkehrs- oder Inhaltsdaten. Eine Untersagung des Austausches von Bonitätsdaten würde heimische Telekom-Unternehmen im Vergleich zu den EU-Nachbarn erheblich benachteiligen.
Ähnliche Datenbanken sind ein wertvolles Instrument zur Risikominimierung im EU-Binnenmarkt", so der KSV zur APA. Dass Daten auch bei einem Nicht-Abschluss eines Vertrages abgespeichert werden, sei nicht der Fall.
Noch nicht. Der Projektplan "Datenpool für die Telekombranche" des KSV sieht diese Möglichkeit jedoch explizit vor und als erstrebenswert an.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Wörtlich heist es in einem Sitzungsprotokoll der "AG Fraud"
["Arbeitsgruppe Betrug"] vom 18. Jänner zum Thema "Übermitteln von
Daten bei Auffälligkeiten im Anmeldeverhalten": "Nach Ansicht des
KSV kann dies - je nach den Umständen dieser Auffälligkeiten - als
Betrugsversuch ausgelegt werden und es kann einem Netzbetreiber
nicht verboten sein, begründeten Betrugsverdacht zur Anzeige zu
bringen, wofür selbstredend die erforderlichen Daten benötigt
werden."
Der Bonitätsmonitor des KSVRuf nach der Datenschutzkommission
Die AK sieht die Datenschutzkommission gefordert, schließlich handle es sich dabei - nach erster Sichtung - um ein Infoverbundsystem. Hier gelte es sowohl die Interessen der Konsumenten wie auch der Mobilfunkbetreiber abzuwägen.
Grundsätzlich warnte die AK, dass bei derartigen Datenerfassungen oft alte Daten nicht aktualisiert oder gelöscht würden.
