29.01.2005

BÖRSENGANG

Deutsche T einigt sich mit US-Klägern

Die Deutsche Telekom [DT] hat in einem in den USA anhängigen Sammelklageverfahren zur Prospekthaftung einen Vergleich geschlossen.

Die Vereinbarung umfasse alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von DT-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht würden, teilte das Unternehmen mit.

Der zuständige Richter müsse der Vereinbarung allerdings noch zustimmen. Im Rahmen der Vereinbarung mit den Anwälten der Sammelklägergruppe zahle die DT 120 Mio. Dollar [rund 92,2 Mio. Euro].

Nach Ansicht der Kläger führten falsche Angaben im Börsenprospekt zum Kauf der US-Mobilfunkfirma VoiceStream sowie zum Immobilienbesitz zu dem drastischen Kurssturz der Telekom-Aktien seit dem Börsengang um knapp 90 Prozent.

Kein Schuldeingeständnis

Die Deutsche Telekom ist indes davon überzeugt, dass die Vorwürfe der Kläger unbegründet sind. Die Vereinbarung enthalte deshalb die "ausdrückliche Feststellung", dass die DT weder einen Gesetzesverstoß noch ein Fehlverhalten einräume.

In dem Sammelklageverfahren sind nach Schätzungen der US-Kläger insgesamt rund 378 Mio. T-Aktien in Form so genannter American Depositary Shares [ADS] betroffen, teilte das Unternehmen weiter mit.

Das Unternehmen erwarte die Übernahme eines signifikanten Anteils des Gesamtbetrags durch ihre Versicherer. Die Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die gegenwärtigen oder künftigen Ergebnisse, da das Unternehmen bereits Rückstellungen in entsprechender Höhe gebildet habe.

"Unwägbarkeiten vermeiden"

Mit der Beendigung des US-Sammelklageverfahrens durch einen Vergleich will die DT nach eigenen Angaben die erheblichen Kosten und Belastungen, die Bindung von Management-Kapazitäten und insbesondere Unwägbarkeiten vermeiden.